Veröffentlicht am 07.10.2024 08:34

„Großes Engagement“

Nach dem verheerenden Jahrhundert-Hochwasser am Ende der Pfingstferien 2024 hat der Freistaat Bayern schnell und unbürokratisch Soforthilfen für die Hochwassergeschädigten zugesagt. Bereits nach wenigen Tagen, ab 6. Juni, gingen die ersten Anträge aus dem Landkreis Dachau im Landratsamt ein und wurden zumeist taggleich zur Auszahlung angewiesen. Nach vier Monaten ist die Antragsfrist nun zum 30. September abgelaufen.

Über 1100 Anträge

Insgesamt sind 1102 Anträge im Landratsamt Dachau eingegangen, die von einem Team aus bis zu sechs Mitarbeiterinnen bearbeitet wurden. Davon konnten 709 Anträge bewilligt und ausgezahlt werden, in vielen Fällen nach telefonischer Überprüfung und Klärung von Fragen oder Prüfung notwendigen Details. Insgesamt wurden an Hochwassergeschädigte im Landkreis Dachau 2.130.266 Euro an Soforthilfen ausgezahlt.

Die Soforthilfen teilen sich nach Angaben des Landratsamtes Dachau mit über 1,5 Millionen Euro in die sogenannte „Soforthilfe Hausrat“ und mit 150.000 Euro in die „Soforthilfe Ölschäden“ auf. Zudem wurden acht Härtefallbeihilfen ausgezahlt, um Menschen zu unterstützen, die durch das Hochwasser in eine existenzbedrohende Lage geraten waren. Die meisten Anträge kamen aus dem Gemeindegebiet Karlsfeld, gefolgt von Dachau und Markt Indersdorf. Besonders starke Schäden, insbesondere durch Öl, wurden in Petershausen und Markt Indersdorf verzeichnet.

Landrat Stefan Löwl bedankt sich bei den beteiligten Mitarbeiterinnen des Landratsamts: „Wir haben im Juni quasi aus dem Stand eine Task Force gegründet, welche sich in kürzester Zeit in das Thema eingearbeitet und bereits am zweiten Tag die ersten Auszahlungen vorgenommen hat. Die Mitarbeiterinnen haben diese Aufgabe spontan und zusätzlich zu ihren regulären Aufgaben im Landratsamt übernommen und mit großem Engagement dafür gesorgt, dass die Soforthilfen so schnell wie möglich ausgezahlt wurden. Ein herzliches Vergelt´s Gott!”

Das Landratsamt Dachau weist darauf hin, dass bei „Überzahlungen“ – beispielsweise nach zwischenzeitlicher Auszahlung durch die Versicherung oder wenn die Ersatzbeschaffungen weniger gekostet haben, als die ausbezahlte Soforthilfe – die zu hohe Auszahlung eigenverantwortlich zurückzuerstatten ist. In den kommenden Monaten kann es zu stichprobenartigen Prüfungen und Vor-Ort-Terminen kommen. Auf die Förderbedingungen bzw. den Bewilligungsbescheid (insb. Ziff. 3 der Richtlinien) wird hingewiesen.

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