Für die Krautheimstraße wird es kein Verbotsschild für LKW geben. Dies teilte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) dem Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) in einem Schreiben mit. Der BA 23 hatte sich aufgrund eines Bürgerantrags an das KVR gewandt, in dem ein Bürger das Anbringen eines Verbotsschildes für LKW über 3,5 Tonnen im Bereich der Allacher Straße gefordert hatte (der Werbe-Spiegel berichtete). Es sei richtig, dass die Krautheimstraße in früherer Zeit für LKW gesperrt war, allerdings nur für Fahrzeuge über 5,5 t und nicht für Fahrzeuge über 3,5 t, so das KVR. Dies sei aber nach dem Ausbau der Krautheimstraße 1998 aufgehoben worden, „da der neue Fahrbahnbelag keine Tonnagebeschränkung mehr erfordere.“ Bereits seit damals gebe es immer wieder Bestrebungen, die Durchfahrt für LKW wieder zu sperren, was aber aufgrund des sehr geringen LKW-Aufkommens nicht erforderlich sei.
Zudem müsse auch berücksichtigt werden, dass LKW, vor allem mit Anhänger beziehungsweise Sattelzüge nicht von der Allacher Straße nach rechts in die Von-Kahr-Straße abbiegen können, um dann zur Autobahn zu gelangen, da der vorhandene Abbiegeradius zu klein ist beziehungsweise die Straßenfläche für das Abbiegen bei größeren Fahrzeugen nicht ausreiche. Folglich brauche ein größerer LKW auch eine Möglichkeit das Gebiet wieder zu verlassen. Der Bahnübergang Krauss-Maffei wurde geschlossen und die Unterführung in der Allacher Straße sei mit einer Durchfahrtshöhe von 2,3 m dafür ebenfalls zu niedrig.
„Ein Verbotsschild kommt deshalb nicht, weil die LKW auf legalem Weg nicht mehr aus dem Viertel herauskommen“, betont Heike Kainz (CSU), die Vorsitzende des BA 23. „Das zeigt, dass die Straße in diesem Bereich nicht für LKW ausgelegt sind.”
Die Zaunerstraße als einzige sonstige Verbindung zwischen der Von-Kahr- und der Allacher Straße ist für LKW über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht gesperrt, so dass diese Möglichkeit auch ausscheide, heißt es Schreiben des KVR weiter. Die Manzostraße als Ableitung sei sehr eng und beidseitig beparkt, so dass selbst für den dort verkehrenden Linienbus Ausweichstellen geschaffen werden mussten. Teilweise sei Begegnungsverkehr selbst zwischen PKW nur eingeschränkt möglich. Wegen der Grundschule, des Kindergartens und des Altenheims würde zusätzlicher LKW-Verkehr in der stark frequentierten Manzostraße die Verkehrssicherheit wesentlich verschlechtern.
Bei einem weiteren Durchfahrtsverbot in der Krautheimstraße hätte der Fahrer eines größeren LKW nach KVR-Angaben somit keine legale oder technisch zu bewältigende Möglichkeit, das Gebiet wieder zu verlassen. Ein legal einfahrender LKW müsse auch die Chance haben, den Bereich zu verlassen, ohne dabei gegen Verkehrsvorschriften zu verstoßen.
Das vom Antragsteller geschilderte hohe LKW-Aufkommen könne seitens der Polizeiinspektion 44 nicht bestätigt werden, teilt das KVR weiter mit. Einsätze wegen Behinderungen oder stecken gebliebenen LKW seien für vergangene Jahr nicht registriert. Gleiches gelte für die Unterführung der Allacher Straße und der Unterführung der Menzinger Straße südlich der Waldhornstraße. Auch dem KVR selbst seien bisher keine Probleme in dieser Richtung bekannt. Verkehrsunfälle mit LKW-Beteiligung habe es in diesem Bereich ebenfalls nicht gegeben. Man sehe deshalb im Einvernehmen mit der PI 44 keinen Handlungsbedarf, den LKW-Verkehr durch die Krautheimstraße zu unterbinden.