Veröffentlicht am 07.04.2010 00:00

München-Nord · Gewerbeeintrag

München-Nord · Mittels behördlich aussehender Schreiben sollen Geschäftsleute zu Einträgen in Gewerberegister bewegt werden. In den vergangenen Wochen gingen bei den Landratsämtern Freising und Erding vermehrt Anfragen von Gewerbetreibenden ein, die von einer »Gewerbeauskunft-Zentrale« aufgefordert wurden, zur Erfassung gewerblicher Einträge Angaben zu ihren Gewerbebetrieben zu ergänzen bzw. zu korrigieren und zurückzusenden.

In der Aufmachung erinnern die Schreiben auf den ersten Blick an behördliche Formulare. Erst bei der Lektüre des Kleingedruckten wird für den Empfänger erkennbar, dass er mit der Rücksendung des Formulars einen Vertrag über die Veröffentlichung seiner Daten auf einer Internetplattform abschließt, für die rund 40 Euro im Jahr fällig werden.

Das Gewerbeamt des Landratsamts Freising teilt hierzu mit, dass es sich bei derartigen Aufforderungsschreiben nicht um amtliche Schreiben von Behörden handelt, sondern private Unternehmen dahinter stehen. Es wird daher empfohlen, derartige Schreiben sehr sorgfältig zu lesen und insbesondere auf Stolperfallen, wie versteckte Bearbeitungsgebühren, zu achten. Den Empfängern derartiger Schreiben wird empfohlen, sich im Zweifel an die für sie zuständige Gemeinde oder das Gewerbeamt des Landratsamts Freising zu wenden.

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