Die Günstigste muss nicht die Beste sein – worauf es beim Versicherungswechsel ankommt

Kfz-Versicherung: Durchblick im Tarifdschungel

Reguliert Ihre Versicherung den Schaden nach deutschem Recht?

Reguliert Ihre Versicherung den Schaden nach deutschem Recht?

Der Countdown zum Wechsel-Stichtag 30. November läuft und das Buhlen um potenzielle Versicherungskunden ist in vollem Gange. Aber wie findet man im harten Preiskampf der Anbieter eine wirklich gute und zugleich günstige Versicherung? Weil die Leistungen der Anbieter immer unterschiedlicher ausfallen und potenzielle Kunden mit immer neuen Tarifideen gelockt werden, wird die Suche nach einer guten Assekuranz zunehmend unübersichtlic

h. Der ADAC rät Wechselwilligen, nichts zu überstürzen, genau zu vergleichen und nicht nur den Preis, sondern auch die genauen Vertragsbedingungen im Blick zu haben. Worauf es bei der Wahl ankommt: Die Deckungssumme sollte bei 100 Millionen Euro liegen, damit Autofahrer bei größeren Unfällen gegen das Risiko immenser Schadensersatzansprüche ausreichend abgesichert sind.

Totalschaden oder Diebstahl? Min­des­tens ein halbes Jahr lang sollte der Neuwert erstattet werden, bei einer guten Police mindestens zwölf Monate. Kurz das Handy kontrolliert oder das Radio lauter gestellt: Eine gute Versicherung springt auch ein, wenn der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt hat. Generell ausgenommen sind allerdings Diebstahl und das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Tierkollision: Der Kaskoschutz sollte sich nicht auf Unfälle mit Wildtieren beschränken, sondern bei jeglichen Tierkollisionen und Schäden durch Marderverbiss greifen.

Billigpolicen haben oft eine schlechte Rückstufung. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadensfall zurückgestuft werden. Reparaturen sollten nicht an Partnerwerkstätten der Versicherungen gebunden sein. Der ADAC sieht darin einen Interessenskonflikt zwischen optimaler und billiger Reparatur, da die Kosten in erster Linie niedrig gehalten werden sollen. Was passiert bei einem Unfall im Ausland? Ein guter Versicherer reguliert den Schaden schnell, problemlos und nach deutschem Recht.

Möglich ist der Wechsel in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Verträge vom 1. Januar bis 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung bis spätestens 30. November bei der Versicherungsgesellschaft vorliegen. Wer einen kostenlosen Versicherungscheck machen möchte, ist bei den ADAC-Experten in den ADAC ServiceCentern gut beraten. Sie prüfen unverbindlich, ob das Preis-Leistungsverhältnis der bestehenden Police stimmt und ob es bessere Konditionen gibt. Informationen auch unter Tel.: 089/588099-546.

Artikel vom 21.01.2010
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