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Gilt mein Führerschein im Ausland?

Auch alte Führer­scheine werden im EU-Ausland in aller Regel anerkannt, sagt ADAC-Verkehrsexperte Alexander Kreipl.

Auch alte Führer­scheine werden im EU-Ausland in aller Regel anerkannt, sagt ADAC-Verkehrsexperte Alexander Kreipl.

Christine Schwab, Germering, fragt: Mein Mann und ich fliegen nach Mallorca und wollen ein Mietauto nehmen. Wird mein alter, hellroter Führerschein von den spanischen Behörden anerkannt?

Nach der EU-Richtlinie 91/439/EWG müssen sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente, also auch DDR-Führerscheine, in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Es darf weder die neue Plas­tikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt. In seltenen Fällen kennt die ausländische Polizei die genaue Rechtslage jedoch nicht und verlangt den 1999 eingeführten neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

Deutsche Auto-Urlauber sind in der Vergangenheit gelegentlich im Ausland beanstandet worden, wenn sie mit ihrem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerieten. Schwierigkeiten gab es sogar gelegentlich in Österreich, obwohl die Nachbarrepublik in einem offiziellen Schreiben des Bundesverkehrsministeriums bestätigt, dass alle deutschen Führerscheinmodelle volle Gültigkeit haben. Verwarnungen wurden vereinzelt wegen veralteter Fotos ausgesprochen. Dabei wurde verkannt, dass es sich bei der Fahrlizenz nicht um ein Identitätspapier, sondern um ein Dokument handelt, das lediglich das Recht zum Führen gewisser Fahrzeuge amtlich bestätigt. Bestehen seitens polizeilicher Verkehrsüberwachungsorgane Zweifel an der Identität des Inhabers, kann zusätzlich der Personalausweis oder Reisepass verlangt werden.

Wer von vorne herein Problemen aus dem Weg gehen möchte, viel im Ausland unterwegs ist oder Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind, kann seinen alten Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 24 Euro, die Wartezeit variiert je nach Wohnort des Antragstellers zwischen einer und sechs Wochen.

Artikel vom 20.01.2010
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