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Erster beim Verkehrsunfall: Was tun?

Gibt die Antwort: ADAC-Verkehrs-Experte Florian Hördegen.

Gibt die Antwort: ADAC-Verkehrs-Experte Florian Hördegen.

Isolde Lauff, Gröbenzell, fragt: Kürzlich kam ich als erste an einen Verkehrsunfall mit Verletzten. Welche Nummer auf dem Handy muss ich wählen, damit möglichst schnell ein Rettungswagen kommt?

In der Vergangenheit gab es drei unterschiedliche Notrufnummern: 110 für die Polizei, 112 für die Feuerwehr und 19 222 für den Rettungsdienst. Für letztere war vom Handy aus sogar eine Vorwahl nötig. Seit es die so genannten „integrierten Leitstellen“ gibt, hat dieser Nummerndschungel ein Ende. Die Notrufzentralen übernehmen die Alarmierung und Koordination sowohl der Feuerwehren als auch der Rettungskräfte und sind einheitlich unter 112 erreichbar, für die Polizei gilt nach wie vor die 110.

Benötigen Sie also schnellstmöglich einen Rettungswagen und Notarzt, wählen Sie die 112. Der Disponent informiert bei Verkehrsunfällen mit Verletzten ohnehin automatisch die Polizei. Umgekehrt verständigt die Polizei die Rettungsleitstelle, wenn der Notruf über 110 abgesetzt wird. Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Juli dieses Jahres sind Notrufe über die 112 vom Handy aus nur noch mit einer aktivierten Mobilfunkkarte, der so genannten SIM-Karte, möglich. Bisher war diese Nummer auch ohne den Chip frei geschalten. Die Änderung war nötig, weil die Missbrauchsquote zu hoch war. Zudem sind Anrufe durch die Rufnummernübermittlung besser zurück zu verfolgen.

Bei Absetzen eines Notrufs sollte man generell auf die fünf W-Fragen achten, damit gezielt Hilfskräfte alarmiert werden können:

  • Was ist genau passiert?
  • Wo?
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Welche Verletzungen?
  • Und zu guter Letzt: Warten Sie auf Rückfragen!

Die 112 hat sich im Übrigen auch in den Mitgliedsländern der EU durchgesetzt. Ausnahme ist Bulgarien. Dort erreichen Hilfesuchende den Rettungsdienst unter 150 und die Polizei mit der Nummer 166.

Artikel vom 20.01.2010
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