Überdurchschnittlicher Grundwasseranstieg durch öffentliche Baumaßnahmen

Die Natur schlägt zurück

München-Nord · Überflutete Keller, feuchte Mauern und hohe Sach- und Inventarschäden in Feldmoching und der Fasanerie-Nord durch überdurchschnittlichen Grundwasseranstieg.

Die CSU-Politiker Joachim Unterländer, Gisela Oberloher, Mechthilde Wittmann und der Vorsitzende des Bezirksauschusses 24 (Feldmoching-Hasenbergl), Dr. Rainer Großmann, verlangen die Untersuchung der Ursachen durch einen unabhängigen Gutachter.

Dabei soll insbesondere auf den Zusammenhang mit öffentlichen Baumaßnahmen wie z. B. Kanalbau, Straßenbau, Autobahn, Straßentunnels und U-Bahnbau geachtet werden.

Die zuständigen städtischen und staatlichen Stellen (Autobahnbauamt) haben bisher den Zusammenhang zwischen dem überdurchschnittlichen Grundwasseranstieg in den genannten Gebieten und öffentlichen Baumaßnahmen geleugnet.

Zwischenzeitlich sind diese allgemeinen Behauptungen in zwei Fällen durch unabhängige Gutachter widerlegt worden, nämlich beim Nord-West-Sammelkanal (zwischen Heppstraße und Staatsstraße 2342) sowie ganz aktuell bei der U-Bahn-Linie U 2-Ost.

In beiden Fällen haben die unabhängigen Gutachter nachgewiesen, dass infolge der unzureichenden bzw. nicht voll funktionsfähigen Maßnahmen zur Grundwasserableitung erhebliche Grundwasseraufstauungen bei diesen Baummaßnahmen aufgetreten sind. In der Folge sind in beiden Fällen Kellerüberflutungen aufgetreten.

Ähnliche Situationen liegen in weiteren Gebieten vor, in denen eine Vielzahl von Bürgern unter den permanent auftretenden Kellerüberflutungen leiden. Die Beteuerungen der verschiedenen Behörden sind nicht mehr glaubwürdig. Solange sich Stadt und Autobahnbauer weigern die restlichen Problemgebiete durch neutrale Gutachter untersuchen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen, muss angenommen werden, dass auch in diesen Gebieten unzulängliche Grundwasserableitungen den überdurchschnittlichen Anstieg verursachen.

Diesen notwendigen Untersuchungen darf sich die Stadt nicht durch die Ausrede entziehen, sie sei für den Autobahnbau nicht zuständig. Vielmehr soll sie mit dem Autobahnbauamt über eine angemessene Kostenbeteiligung verhandeln. N. F.

Artikel vom 14.03.2001
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