Alkoholverbot in U-Bahnhöfen soll noch im Januar kommen

München legt U-Bahn trocken

Promillefreie Zone: Das Alkoholverbot in Münchens U-Bahnhöfen soll noch diesen Monat eingeführt werden. Foto: sm

Promillefreie Zone: Das Alkoholverbot in Münchens U-Bahnhöfen soll noch diesen Monat eingeführt werden. Foto: sm

Die Tage feuchtfröhlicher U-Bahnfahrten sind gezählt: Noch im Januar soll das Alkoholverbot in Münchens U-Bahnhöfen kommen. Dies beinhaltet neben den Bahnsteigen auch die Zwischengeschosse und die Stehtische an den Kiosken. Im Lauf des Jahres will MVG-Chef Herbert König dann auch das Trinken von Alkohol in den U-Bahnen, Bussen und Trambahnen verbieten.

„Mit dem beabsichtigten Verbot soll zunächst einmal deutlich gemacht werden, dass die U-Bahnhöfe und die MVG-Verkehrsmittel keine Kneipen sind“, sagt MVG-Sprecherin Bettina Hess. „Das Konsumverbot ergänzt die bereits geltenden Regelungen, wonach alkoholisierte Fahrgäste dann aus Anlagen und Fahrzeugen verwiesen werden können, wenn sie Mitfahrgäste belästigen oder die Betriebssicherheit gefährden.“ Laut Hess verkompliziere die neue Regelung nicht das öffentliche Leben, sondern schaffe Klarheit.

Unklar bleibt allerdings, wie das Verbot durchgesetzt werden soll. „Wie wollen die das kontrollieren? Es wäre fatal, wenn sich die Leute einfach über das Verbot hinwegsetzen würden“, sagt Andreas Nagel, Sprecher der Aktion Münchner Fahrgäste. Laut MVG seien die Mitarbeiter der U-Bahnwache angewiesen worden, gegen Verstöße vorzugehen. Fahrgäste, die Alkohol konsumieren, würden auf den Regelverstoß hingewiesen und gebeten werden, die Hausordnung zu beachten. Nur bei den Unverbesserlichen werde ein Hausverweis erteilt, das sich bei Wiederholung in ein Hausverbot umwandeln ließe. „Ein Hausverbot gilt aber nur für die Bahnhöfe, die U-Bahn darf trotzdem weiter benutzt werden. Die Betroffenen dürfen die Bahnhöfe nur durchqueren, um in die U-Bahn zu steigen, sich aber nicht länger dort aufhalten“, sagt Nagel.

Der Sprecher des Fahrgastbeirats hält das Verbot für überflüssig: „Die meisten Menschen können sich mit Sicherheit schönere Orte vorstellen, um gemütlich ein Bier zu trinken, als den U-Bahnhof. Ein Verbot ist meines Erachtens der falsche Weg. Es wäre sehr unglücklich, wenn dadurch – ähnlich wie beim Handyverbot – ein neuer Streitpunkt geschaffen wird.“

Hintergrund für das geplante Konsumverbot ist eine Umfrage zum Sicherheitsgefühl der MVG-Kunden. Bei der Studie, für die über 2.000 Münchner befragt wurden, kam heraus, dass sich zwar fast 93 Prozent der Fahrgäste Münchens U-Bahnen als sicher empfinden, sich jedoch einige Kunden von Betrunkenen gestört fühlen. Die MVG möchte nicht weiter ignorieren, dass ihre Kunden diese Personengruppen als Bedrohung wahrnehmen.

Grünen-Fraktionsvorsitzende im Stadtrat Lydia Dietrich hält die Maßnahme allerdings für übertrieben: „Die Sicherheitslage in den Fahrzeugen und Bahnhöfen der MVG ist hervorragend. Es ist nicht nachvollziehbar, warum diese Erfolgsbilanz zu einem weiteren Verbot führen soll.“ Auch die Tatsache, dass sich Fahrgäste von alkoholiserten Personen belästigt fühlen, könne ein generelles Alkoholverbot nicht begründen. „Betrunkene haben sich ihren Rausch wohl nur in seltenen Fällen dort angetrunken“, räumt Dietrich ein.

Josef Schmid, Fraktionsvorsitzender der CSU-Stadtratsfraktion, findet dagegen das Alkoholverbot richtig, „einerseits wegen des Sicherheitsempfindens der Fahrgäste, andererseits aber auch wegen der Ästhetik und der Sauberkeit von öffentlichen Plätzen.“

Die MVG will das Verbot dennoch durchsetzen. Die Anpassung der Hausordnung wird derzeit vorgenommen. Das Verkehrsunternehmen möchte jedoch klarstellen, dass sich das Verbot nur auf den Konsum beziehe, der Transport von alkoholischen Getränken sei natürlich weiterhin erlaubt. Auch dürfen alkoholisierte Fahrgäste weiterhin die U-Bahn benutzen. „Wir wollen selbstverständlich keine Promillegrenze für U-Bahnfahrgäste einführen“, erklärt Hess, „denn wer Alkohol getrunken hat, soll auch weiterhin das Auto stehen lassen und öffentlich fahren“.

Von Stefanie Moser

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Artikel vom 15.01.2009
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