KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele München · Besondere Mischung wird hier garantiert
Wir verlosen Tickets für die Lange Nacht der Musik
München · Residenz-Gala-Konzert
Wir verlosen 5 x 2 Karten
Weitere Gewinnspiele
Energieausweis bei Wohnungseigentümern oft unbekannt
München – Pflicht ab 1. Januar 2009
München – Ab 1. Januar 2009 muss jedes Mehrfamilienhaus einen Energieausweis haben, unabhängig davon, wie alt es ist. Doch erst in der Hälfte aller Wohnungseigentümergemeinschaften ist bisher ein Ausweis ausgestellt worden. Das zumindest gaben die Wohnungseigentümer an, die der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. in einer Erhebung zum Thema energetische Modernisierung befragt hat.
Für die Umfrage wurden etwa 5.000 Wohnungseigentümer angeschrieben. Die Antworten repräsentieren mehr als 6.000 Wohneinheiten.
Knapp 50 Prozent der befragten Wohnungseigentümer erklärten, ein Energieausweis sei für ihr Haus noch nicht ausgestellt oder ihnen nicht bekannt. Die andere Hälfte gab an, dass für ihr Gebäude der Ausweis bereits ausgestellt sei – in 60 Prozent der Fälle als Verbrauchsausweis, in 40 Prozent als Bedarfsausweis. Auffallend waren die Antworten der Neubaueigentümer: 37 Prozent meinten, über einen Bedarfsausweis zu verfügen, 10 Prozent glaubten, einen Verbrauchsausweis zu besitzen und der Rest nahm an, gar keinen Energieausweis zu haben.
„Seit 2001 ist der Bedarfsausweis für jeden Neubau Pflicht“, erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum e.V. „Die Antworten lassen vermuten, dass vielen Neubau-Wohnungskäufern dies nicht bekannt ist und sie den Ausweis wohl auch nie gesehen haben – obwohl er ihnen hätte vorgelegt werden müssen. Hier ist also Aufklärung innerhalb der Gemeinschaft geboten, damit alle Eigentümer den energetischen Standard ihres Hauses erfahren. Außerdem sollten die Verwalter prüfen, ob ihnen der Bedarfsausweis vom Bauträger auch tatsächlich ausgehändigt wurde.“
Artikel vom 23.12.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)