Auch für Arbeitnehmer ohne konkrete Wechselabsichten

München – Zwischenzeugnis einfordern

München – Nach den Finanzmärkten fährt jetzt die Autoindustrie in die Krise: Deutschland in der Rezession. Weil tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stehen, stellen sich viele Arbeitnehmer auf einen Jobwechsel ein. Damit die Suche nach dem neuen Job gelingt, ist jedoch neben einer fundierten Bewerbung oft ein Arbeitszeugnis nötig.

Wer bereits seit vielen Jahren angestellt ist und nur ein altes Arbeitszeugnis besitzt, sollte ein Zwischenzeugnis verlangen. Arbeitnehmer sollten jedoch nicht ohne trifftigen Grund um ein Zwischenzeugnis bitten. Die meisten Arbeitgeber würden sofort vermuten, dass man das Unternehmen verlassen will. Schnell sind Zweifel an der Zuverlässigkeit geschürt und Karrierewege in der alten Firma verbaut. Autorin Claudia Wanzke empfiehlt: „Nutzen Sie jede sich bietende Möglichkeit, um ein Zwischenzeugnis zu erbitten. Nur bei sofort einleuchtenden Gründen, wie zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel, wird Ihr Arbeitgeber Sie nicht im Verdacht haben, dass Sie dem Unternehmen untreu werden wollen.“ Die Mühe lohnt, denn bei einer Bewerbung ist ein Zwischenzeugnis grundsätzlich von Vorteil. Nur so kann ein neuer Arbeitgeber die aktuellen Fähigkeiten und Leistungen eines Bewerbers wirklich nachlesen.

Auch wenn es bislang keine gesetzliche Verpflichtung gibt: Mittlerweile ist anerkannt, dass Mitarbeiter auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen dürfen. „Ein Zwischenzeugnis, das man ohne Not und ohne konkrete Wechselgedanken bei Zeiten eingefordert hat,“ sagt Zeugnisexpertin Wanzke, „ist auf jeden Fall besser, als unter Zeitdruck für eine Bewerbung oder ein Vorstellungsgespräch beim Vorgesetzten vorstellig zu werden.“ Außerdem sprechen weitere Gründe für ein rechtzeitiges Bemühen: „Die Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass Zwischenzeugnisse in der Regel sehr viel besser ausfallen als Endzeugnisse. Viele Arbeitgeber wollen ihre Mitarbeiter mit einem besonders wohlwollenden Zeugnis zu weiteren guten Leistungen anspornen oder dafür Sorge tragen, dass sie im Unternehmen bleiben“, erklärt Wanzke.

Und auch wenn der Arbeitgeber nicht an die Formulierungen im Zwischenzeugnis gebunden ist, eine starke Bindungswirkung wird man häufig annehmen können – besonders, wenn das Zwischenzeugnis nicht älter als ein oder zwei Jahre ist.

Artikel vom 20.11.2008
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...