Große Straßenbaukonferenz zur besseren Anbindung des Messegeländes

Staus an der Tagesordnung

München-Riem · Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein hat mit der Straßenbaukonferenz am 5. 2. 2001 in München gemeinsam mit Mandatsträgern und Vertretern der betroffenen Kommunen sowie der Messe München GmbH ein neues Aktionsprogramm zur Verbesserung der Verkehrserschließung der Messestadt Riem auf den Weg gebracht

Die bereits heute bestehenden Verkehrsprobleme sowie der absehbare Ausbau der Messestadt mit weiteren verkehrsintensiven Vorhaben bis hin zur Bundesgartenschau 2005 erfordern dringend weitere nachhaltige Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur im Münchner Osten.“

Beckstein macht deutlich, dass der Erfolg des Messestandortes München, aber auch die Akzeptanz der neu angebotenen Wohn- und Gewerbeflächen in der Messestadt maßgeblich von der Erreichbarkeit des neuen Stadtteils abhängen. Dabei reicht es nicht aus, dass übergeordnete Straßennetz auszubauen. Vordringlich, so der Innenminister, seien vor allem Verbesserungen im unmittelbaren Umfeld des Messegeländes durch Landeshauptstadt und Messe München GmbH. Aber auch die Umlandgemeinden und die Landkreise sind gefordert.

„Obwohl sich ein erheblicher Teil der Verkehrserzeuger erst in den nächsten Jahren dort ansiedeln wird, sind bereits heute bei jeder größeren Veranstaltung der Messe Stauungen an der Tagesordnung“, so Beckstein. Das Gesamtverkehrsaufkommen der Messestadt Riem wird in den kommenden Jahren noch deutlich anwachsen. Es wird gerechnet, dass im Jahr 2010 bei einer durchschnittlichen Messeveranstaltung 65.000 bis 70.000 Fahrzeuge am Werktag von bzw. zur Messestadt fahren werden. Dies entspricht dem Verkehrsaufkommen einer Stadt wie Rosenheim.

Bereits im Vorfeld der 1998 eröffneten Neuen Messe Riem sind mit dem Aktionsprogramm I gemeinsam mit der Stadt und der Messe München GmbH die dringendsten Verbesserungen weitgehend erreicht worden. Mit den Vorhaben des Aktionsprogramm II. östliches Umfand sind weitere Verbesserungen zur Verkehrserschließung der Messestadt im östlichen Umland der Landeshauptstadt auf den Weg gebracht oder bereits umgesetzt. Diese Aktionsprogramme werden jetzt in Abstimmung mit allen Beteiligten fortgeschrieben und – soweit erforderlich und sinnvoll – durch zusätzliche Maßnahmen ergänzt.

Beckstein machte bei der Straßenbaukonferenz deutlich, dass einer Verbesserung der Verkehrserschließung durch den Ausbau des übergeordneten Straßennetzes Grenzen gesetzt sind, insbesondere was die Autobahnkreuze und Schlussstellen betrifft. Damit diese neuralgischen Punkte vor allem bei Großveranstaltungen der Messe möglichst nicht überstaut werden, muss der Verkehr besser als heute in der Messestadt abfließen können. Dafür ist vor allem ein wirksames Parkraumkonzept und Parkleitsystem sowie eine hohe Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im unmittelbaren Umfeld der Messestadt erforderlich.

Darüber hinaus ist eine weitere Vernetzung der Messestadt Riem mit dem übergeordneten Straßennetz im Münchner Osten notwendig. Neben einer Süd-Ost-Anbindung über die bereits geplante Parallelstraße zur A 94 bzw. A 99 muss auch über eine Öffnung der Messestadt nach Süden nachgedacht werden, so Beckstein.

Der Innenminister hob auch die herausragende Bedeutung der als Staatsstraße geplanten Nord-Ost-Verbindung für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Münchner Osten hervor. In Kürze werde dem Stadtrat und der Regierung von Oberbayern die Vorplanung zur Genehmigung und Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt, kündigte Beckstein an: „Ich hoffe, dass die Landeshauptstadt bald grünes Licht für den Bau gibt und auch zu ihrem Wort steht, die zur Entlastung des Knotens Kreisstraße M3/Föhringer Ring notwendige Spange Johanneskirchen mitzubauen.“

Vor dem Hintergrund der beim Landkreis und den betroffenen Gemeinden umstrittenen Linienführung für die Nord-Ost-Verbindung zeigte sich Beckstein für die als Alternative vorgeschlagene sogenannte „Winkelhalbierende“ grundsätzlich offen: „Solange jedoch noch keine realisierbare Planung aufgezeigt ist, besteht keine Veranlassung von der bisher vorgesehenen Linienführung abzuweichen. Gemeinsames Ziel von Freistaat und Landeshauptstadt ist es, möglichst bald ein vollziehbares Planungsrecht zu schaffen“. N. F.

Artikel vom 21.02.2001
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