BA 18 lässt sich von Polizei überzeugen

Harlaching · Streit um Baumnasenparker

Darf an den sogenannten Baumnasen geparkt werden? Für die Polizei ist die Sache klar.  Foto: HH

Darf an den sogenannten Baumnasen geparkt werden? Für die Polizei ist die Sache klar. Foto: HH

Harlaching · Gelebte Verkehrspolitik im Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching und im kleinen Maßstab: Das Thema der sogenannten Baumnasen und das für und wider des Parkens rund um diese Einfassungen entlang der Säbener Straße in Harlaching bewegte die Mitglieder des Gremiums über eine ganze Zeit intensiver Beratungen hinweg.

Anlass zu der Diskussion war eine Stellungnahme des Kreisverwaltungsreferates (KVR) zum Baumnasenparken entlang der Säbener Straße. Seitens des KVR wurde dieses »Baumnasenparken« durchaus positiv bewertet, zwinge es doch die Autofahrer vor Ort aufgrund verengter Straßenverhältnisse zu einer Herabsenkung der eigenen Geschwindigkeit.

Damit werde laut Stadtbehörde auch dem Anliegen von Anwohnern Rechnung getragen, die entlang der »FC-Bayern-Rennschneise« bereits wiederholt über die zu hohen Geschwindigkeiten geklagt hatten. Doch die Argumentation der Behörde wiederum ließ bei zumindest einem Anwohner der Säbener Straße ebenfalls keinen Quell der Freude entspringen. Der Bürger wandte sich vielmehr hilfesuchend an den Bezirksausschuss. Denn nach seiner Auffassung werde dem Problem so nicht abgeholfen. Vielmehr versuchten die durch Baumnasen-Parker ausgebremsten Autolenker durch rasche und lautstarke Beschleunigungsvorgänge nach dem Hindernis die vorher »liegen gelassene Zeit« wieder aufzuholen.

Im BA schließlich wurde das Baumnasenparken ebenfalls kontrovers diskutiert. Grünen-Mandatar Josef Högl etwa begrüßte dieses, während andere BA-Mitglieder wie etwa auch der Vorsitzende Thomas Schwindel (CSU) sich dagegen aussprachen. Während die einen also die Sache generell erlauben wollten, diskutierten andere im BA über eine explizite Halteverbots-Beschilderung um die Baumnasen herum. Erst spät meldete sich mit dem örtlichen Polizeivertreter Alfred Kindermann von der Polizeiinspektion 23 auch ein ausgewiesener Themenfachmann aufschlussreich zu Wort: Nach seinen Angaben sei »das Parken entlang von Baumnasen mit einer Länge unter fünf Metern« (wie in der Säbener Straße) »so zu beurteilen wie ein Parken in zweiter Reihe«. Folge für die Polizei: Dort abgestellte Fahrzeuge würden klarerweise aufgeschrieben. Einer eigenen Beschilderung bedürfe es hier nicht. Eine Meinung von Fachseite, der im BA dann nicht mehr widersprochen wurde.

HH

Artikel vom 03.09.2008
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