Das Gleichberechtigungsgesetz jährt sich zum 55. Mal

München – Stewens sieht noch Defizite

München – Als einen „wichtigen Etappensieg“ der Frauen auf dem Weg zur Gleichberechtigung bezeichnete Bayerns Frauenministerin Christa Stewens das Gleichberechtigungsgesetz, das vor 50 Jahren am 1. Juli 1958 in Kraft getreten ist. Ehemänner konnten bis dahin unter gerichtlicher Mitwirkung das Arbeitsverhältnis ihrer Ehefrau kündigen, wenn die Tätigkeit eheliche Interessen beeinträchtigte. Heutzutage ist dies unvorstellbar.

Der Hartnäckigkeit der „Mütter“ des Grundgesetzes sei es zu verdanken gewesen, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau 1949 in der Verfassung verankert wurde. „Damit war der Grundstein für die rechtliche Gleichstellung gelegt. Um entgegenstehendes Recht tatsächlich zu beseitigen, bedurfte es jedoch einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Durch das Gleichberechtigungsgesetz wurde schließlich der Weg geebnet, dass sich verheiratete Frauen für unterschiedliche Lebenswege entscheiden konnten. Heute liegt Bayern mit einer Frauenerwerbstätigkeit von 66 Prozent im Ländervergleich an der Spitze. Das Nebeneinander von Familie und Beruf ist für viele Frauen heute selbstverständlich“, so Stewens.

Im Geschlechtergefüge habe sich in den letzten 50 Jahren vieles bewegt, in den Köpfen sei das veränderte Rollenverständnis jedoch nur bedingt angekommen. „Die Unternehmen in Deutschland verpassen Chancen“, kritisierte Stewens. „In Bildungsfragen haben Frauen die Männer inzwischen längst überholt. Und dennoch werden die Potentiale der Frauen häufig nicht genutzt. Frauen in Top-Positionen sind nach wie vor Exotinnen.

Mit wirtschaftlich orientiertem Denken hat dies nichts zu tun. Denn es ist erwiesen, dass Unternehmen am erfolgreichsten sind, wenn sie in ihren Führungsteams sowohl Frauen als auch Männer haben“, so Stewens abschließend.

Artikel vom 03.07.2008
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