Aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs

München – Höhere Miete nach Sanierung

Nach Modernisierungen steigen meist die Mieten, wie hier in der Münchner Holzhof- und Boosstraße: Das ist unter bestimmten Voraussetzung auch rechtens – so der Bundesgerichtshof in verschiedenen Urteilen.	 Foto: ak

Nach Modernisierungen steigen meist die Mieten, wie hier in der Münchner Holzhof- und Boosstraße: Das ist unter bestimmten Voraussetzung auch rechtens – so der Bundesgerichtshof in verschiedenen Urteilen. Foto: ak

München – In gleich zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Wohnungseigentümern gegenüber Mietern gestärkt. In beiden Fällen ging es darum, ob und in welchem Umfang Mieterhöhungen nach Modernisierungen an einer Immobilie zulässig sind oder nicht.

Allgemein gilt, dass Modernisierungsarbeiten an einer Immobilie, an die sich eine Mieterhöhung anschließt, spätestens drei Monate vor Beginn angekündigt werden müssen. Dies allerdings war hier nicht der Fall. Als der Vermieter und Hauswirt den Mietzins hoch setzen wollte, verweigerte der Mieter die Zahlung des Aufpreises. Stattdessen traf man sich vor Gericht wieder. In letzter Instanz musste dann der BGH entscheiden.

Dessen Urteil allerdings endete zugunsten des Vermieters und zulasten des Mieters. Kernaussage: Trotz der verspäteten Ankündigung der Modernisierungsarbeiten war die Mieterhöhung gerechtfertigt. Auch im zweiten BGH-Verfahren, das mit der Entscheidung unter dem Aktenzeichen VIII ZR 285/06 endete, ging es um einen Mietlift nach der Modernisierung.

Der Hauswirt verlangte den hoch gesetzten Mietzins, die Mieter wollten jedoch nur einen Teil davon zahlen. Und dies mit gleich zwei Argumenten. Zum einen hielten die Mieter das Ausmaß der Erhöhung für ungerechtfertigt. Andererseits verwiesen sie, als das erste Argument nicht fruchtete, auf eine Mieterhöhung, die kurz zuvor stattgefunden hatte. Gerade dieses zweite Argument wollte das höchste deutsche Zivilgericht nicht akzeptieren. Deshalb mussten die Mieter zahlen.

Artikel vom 03.07.2008
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