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München und die Olympia-Bewerbung
München – Stadtrat stimmt zu
München – Mit nur einer Gegenstimme hat die Vollversammlung des Münchner Stadtrats am 28. November der Bewerbung Münchens als potenzieller Austragungsort der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 zugestimmt. Auch die Münchner begrüßen die Olympia-Bewerbung.
- Themenseite: Olympische Winterspiele München 2018
Stadt stellt sich der internationalen Konkurrenz
In einer aktuellen Umfrage des Münchner Instituts für Marktforschung (mifm), die das Presse- und Informationsamt der Stadt in Auftrag gegeben hatte, begrüßen mehr als zwei Drittel der Informierten (69,2 Prozent) eine Münchner Bewerbung für die Winterspiele 2018 und sogar mehr als drei Viertel (78,2 Prozent) sind der Meinung, dass sich die Austragung von Winterspielen auf Münchens Entwicklung positiv auswirken würde. Demgegenüber lehnen 17,9 Prozent eine Bewerbung eher ab.
Die dem Stadtrat vorgelegte Machbarkeitsstudie empfiehlt für eine mögliche Bewerbung Münchens für die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018 ein kompaktes Wettkampfstätten-Konzept. Ein so genanntes „2-Cluster-plus-Konzept“ sieht dabei eine Nutzung von zwei Haupt-Sportstätten-Clustern sowie einem so genannten „Stand Alone Venue“ vor. Die Landeshauptstadt München würde als „Ice Cluster“ die Wettkampfstätten sämtlicher Eissportarten beherbergen und mit dem Olympischen Dorf, der Medaillen-Plaza, dem IOC-Hauptquartier, dem Main Media Centre (MMC) sowie der Eröffnungs- und Schlussfeier im Olympiastadion das Zentrum der Spiele bilden.
Garmisch-Partenkirchen, das zweite Haupt-Cluster, würde ideale Voraussetzungen für die Austragung sämtlicher alpinen und nordischen Disziplinen bieten und im Bewerbungskonzept als so genanntes „Snow Cluster“ aufgenommen werden.
Aufgrund der internationalen Erfahrung und der gesicherten nachhaltigen Nutzung könnte die Kunsteisbahn in Schönau am Königssee als so genanntes „Stand Alone Venue“ eine gute Ergänzung des Gesamtkonzeptes darstellen.
Dabei sollte es das Ziel sein, bei einer besonders kompakten Planung soweit möglich bestehende Wettkampf- und Nichtwettkampfstätten zu nutzen. Dauerhaft geplante Sportstätten und Einrichtungen sollten einen ausdrücklichen Nachnutzungsbedarf haben. Sportstätten ohne eine konkrete Nachnutzung sollten temporär bzw. mobil errichtet werden, wobei modulare Bauelemente und Materialkomponenten nach der Demontage nach Möglichkeit wiederverwertet werden oder als Sportentwicklungsmaßnahmen für die Region dienen sollten. Sämtliche Planungen von Neubauten sowie Nutzungen und Umplanungen im Bestand sind außerdem unter dem Gesichtspunkt der Umweltverträglichkeit zu prüfen.
Am 8. Dezember wird Christian Ude mit dem Münchner Olympia-Koordinator, Olympiapark-Chef Wilfrid Spronk, Garmischs Bürgermeister Thomas Schmid, dem Landrat des Berchtesgadener Lands, Georg Grabner, sowie Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) in Hamburg die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie vorstellen.
Im Anschluss werden die DOSB-Delegierten dann entscheiden, ob sich der DOSB mit München um die Olympischen Winterspiele 2018 und die Winterparalympics 2018 bewerben wird.
Artikel vom 29.11.2007Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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