Der Gelbe Riese hat kein Monopol auf seinen Namen

Die Post ist keine Marke

Der Gelbe Riese kämpft darum, das Monopol auf den Namen Post zu behalten.

Der Gelbe Riese kämpft darum, das Monopol auf den Namen Post zu behalten.

Im Jahr 2003 hat das Deutsche Marken- und Patentamt (DMPA) den Titel „Post“ als geschützt eingetragen – zu Gunsten der Deutschen Post AG natürlich. Mitte Dezember vergangenen Jahres aber räumte das Amt ein, damals einen Fehler begangen zu haben: Der Begriff gehöre zum allgemeinen deutschen Sprachgebrauch und sei somit nicht patentierbar.

Damit bekommt der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) Recht, der zusammen mit anderen Klägern im Januar 2004 beantragt hat, die Marke „Post“ zu löschen. „Die Bewilligung des Antrags kam für uns erstaunlich schnell, aber natürlich hätte der Name gar nicht erst geschützt werden dürfen“, meint dazu Ralf Wojtek, Vorsitzender des BIEK. „Dieser erneute Beschluss ergab sich übrigens erst auf einen Sachbearbeiterwechsel im Marken- und Patentamt hin.“

Die Begründung für die Änderung liegt nahe: Wenn man etwas „mit der Post“ bekommt – dann heißt das vor allem: ein beliebiger Post- oder Paketdienst bringt Briefe und Pakete ins Haus. Der Begriff bezeichnet also vor allem die Ware, die von der Deutschen Post und anderen Kurierdiensten ausgeliefert wird. „Die Deutsche Post AG beruft sich auf die Bekanntheit des Namens ‚Post’. Jedoch wird dieser Name zur Kennzeichnung des Unternehmens an sich mit seinen Brief- und Frachtdienstleistungen, der Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen und Paketen – und nicht für die eingetragenen Dienstleistungen verwendet, so dass dieser Einwand ins Leere läuft“, erklärt Robert Progl, Rechtsanwalt für Markenrecht. Vergleichbar damit wäre der Versuch eines Gemüsehändlers, den Begriff Zucchini als Namen für seinen Laden zu schützen.

„Wir wollen uns ausschließlich vor Trittbrettfahrern schützen“, betont dagegen Dirk Klasen, Pressesprecher der Deutschen Post. „Das sind Firmen, die durch ihre Benennung eine Verwechslung mit der ‚Deutschen Post’ riskieren. Damit täuschen sie eventuell Kunden, die uns vertrauen.“ Daher hat der Gelbe Riese schon verschiedene Gerichtsverfahren gegen kleinere Kurierdienste geführt, zum Beispiel gegen „Die blaue Post“. Diesen Prozess hatte die Deutsche Post verloren.

Dass sie dennoch den Beschluss des Marken- und Patentamtes weitgehend anfechten will, liegt wohl an folgendem Sachverhalt: Je länger das Gerichtsverfahren dauert, desto länger bleibt der Markenschutz erhalten – so lange nämlich, bis ein endgültig rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Die Deutsche Post ist mit ihrer Art, Konkurrenten über das Patentgesetz unter Druck zu setzen, nicht allein: Auch die Deutsche Telekom führte schon eine Menge Rechtsstreits, weil sie ihr Branchenverzeichnis „Die Gelben Seiten“ gegen Kontrahenten wie die Internet-Auskunft „GoYellow.de“ zu schützen versuchte. Ohne Erfolg: Der Versuch, die Farbe Gelb als „Gelbe Seiten“-Farbe zu schützen misslang genauso wie der Versuch, der Internet-Auskunft zu verbieten, sich als „moderne gelbe Seiten“ zu bezeichnen. Von Elena Schott

Artikel vom 19.01.2006
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