Green-Card-Regelung

Verlängert

Die »Verordnung zur Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie« – besser bekannt als »Green-Card-Regelung« – wurde von der Bundesregierung vor Kurzem über den 31. Juli 2003 hinaus bis zum Jahresende 2004 verlängert.

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Situation sind bestimmte IT-Spezialisten auf dem deutschen Arbeitsmarkt unverändert nicht zu finden. Aus diesem Grund machen Firmen in diesen Fällen weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch, IT-Fachkräfte aus der ganzen Welt zu engagieren – wenn auch deutlich weniger als vor zwei bis drei Jahren.

Bislang wurden bundesweit rund 15.000 ausländischen IT-Fachkräften eine Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn sie eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung mit Schwerpunkt der Informations- oder Kommunikationstechnologie abgeschlossen hatten und mindestens ein Jahresgehalt von 39.600 Euro beziehen oder deren Qualifikation auf diesem Gebiet durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über ein Jahresgehalt von mindestens 51.000 Euro nachgewiesen wurde.

Die individuelle Beschäftigungszeit als IT-Fachkraft beträgt nach dieser Verordnung längstens fünf Jahre. Innerhalb dieses zeitlichen Rahmens können nach der erstmaligen Arbeitserlaubnis weitere Genehmigungen – beispielsweise bei einem beabsichtigten Wechsel des Beschäftigungsbetriebes – ohne Arbeitsmarktprüfung für eine Tätigkeit als IT-Fachkraft erteilt werden.

Nähere Informationen zum Thema »Green-Card« erteilt Marion Gebhardt, Tel. 51 54-42 40; E-Mail: Marion.Gebhardt@arbeitsamt.de.

Artikel vom 13.08.2003
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