Die Feuerwehreinsatzzentrale bangt nach 29 Jahren um ihr Fortbestehen

Das Ende der FEZ?!

So sieht sie aus: Die gut funktionierende Feuerwehreinsatzzentrale in Bogenhausen.

So sieht sie aus: Die gut funktionierende Feuerwehreinsatzzentrale in Bogenhausen.

Der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr vom Landkreis München, Alois Riederer, versteht die Welt nicht mehr:

»In den 29 Jahren in denen es die FEZ (Feuerwehreinsatzzentrale) schon gibt hat es nie irgendwelche Beschwerden gegeben.«

Und trotzdem soll die Alarmierungsentscheidung nun der FEZ entzogen und der integrierten Leitstelle (ILS) übertragen werden. Die Einführung einer landes- und europaweit einheitlichen Notrufnummer ist seit einem Jahr im Gespräch und wird allgemein positiv aufgenommen.

In München existiert die ILS bereits seit 1997 und arbeitet erfolgreich mit der FEZ zusammen. Auf Grund dessen ist die Empörung von Adolf Fritz, Kreisbrandrat für den Landkreis München, verständlich. Warum sollte man ein gut funktionierendes System ändern?

Das Hauptargument des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. (LFV),die Zeitverzögerung, schlägt Adolf Fritz mit folgenden Worten in den Wind: »Die Weiterleitung des Anrufs erfolgt in Millisekunden und ein Lesevorgang dauert 10 bis 15 Sekunden«.

Für den Kreisbrandrat steht fest: »Kein einziges Argument des LFV gegen den Fortbestand der FEZ München-Land hält einer gründlichen Nachprüfung stand«. Für Adolf Fritz und Alois Riederer ist die Sache klar: Der Schaden bei der Umorganisation ist eindeutig größer als der Nutzen.

Man könne davon ausgehen, dass durch die Wegnahme der Alarmierungsbefugnis für die FEZ die Motivation der freiwilligen Feuerwehr sinkt. Speziell in Unterföhring fürchtet Riederer eine »Austrocknung«, der Freiwilligen durch die Nähe zur Berufsfeuerwehr.

Außerdem würde es sich negativ auf das Ehrenamt auswirken, das auch von Staatsminister Dr. Günther Beckstein immer wieder in der Öffentlichkeit gelobt wird. Diese Tatsache macht es, aus der Sicht des Kreisbrandrats, erst recht unverständlich, dass der Staatsminister dieser Schwächung des Ehrenamts so ohne weiteres zustimmt.

Als das umstrittene Gesetz, am 11. Juli, verabschiedet wurde, hat die Feuerwehr im Landkreis München für die Umorganisation der FEZ zumindest eine Galgenfrist herausgeschunden. Denn in dem Gesetz zur Einführung der ILS gibt es in §1 Art.10 Abs.1 Nr.10 eine Möglichkeit zur Erhaltung des momentanen Systems.

Wenn die FEZ durch eine wissenschaftliche Untersuchung mit einer Dauer von mindestens einem Jahr den Nachweis erbingt, dass die Alarmierung durch die FEZ ebenso sicher und schnell funktioniert wie die Alarmierung durch eine ILS, dann darf sie als alarmierende Zentrale bestehen bleiben.

Die Entscheidung ob diese Ausnahme von der FEZ in Anspruch genommen werden kann liegt nun beim Kreistag. Dieser wartet noch ein wissenschaftliches Gutachten ab das am 15. August veröffentlicht werden soll.

Infos bei der Freiwilligen Feuerwehr, St. Florianstr. 5 in 85774 Unterföhring. sk

Artikel vom 07.08.2002
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