Am 8. Oktober findet die Landtagswahl statt

Bayern · Die Qual der Wahl

Die Amtliche Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 sollte mittlerweile im Briefkasten der Wähler angekommen sein. Foto: bas

Die Amtliche Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl 2023 sollte mittlerweile im Briefkasten der Wähler angekommen sein. Foto: bas

Bayern · Am Sonntag, 8. Oktober, ist es so weit, in Bayern wird ein neuer Landtag gewählt. Alle fünf Jahre findet die Landtagswahl statt, dabei gilt es die 180 Sitze zu verteilen.

Themenseite zur Landtagswahl 2023 in Bayern
Stimmkreise und Kandidaten im Verteilgebiet der Wochenanzeiger München

Dabei hat jeder Wähler zwei Stimmen zu vergeben. Mit der Erststimme werden die Direktmandate vergeben. Hintergrund dazu: Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme bei der Landtagswahl in Bayern eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen – ortsnah und persönlich. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus. Mit der Zweitstimme entscheidet der Wähler über die Listenmandate. Knapp die Hälfte (89 von 180) der Mandate im Bayerischen Landtag werden an Listenkandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen mit ihren Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Zahl ihrer wahlberechtigten Einwohner unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht. Neben der direkten Wahl im angegebenen Wahllokal kann man sich auch für die Briefwahl entscheiden.

Was viele nicht wissen, noch bis vor 15 Jahren durfte Briefwahl nur der beantragen, der glaubhaft versichert hat, dass er tatsächlich am jeweiligen Wahltag seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, weil er beispielsweise im Urlaub weilte. Die jeweilige Gemeinde/Stadt wäre befugt gewesen, sich die Reiseunterlagen vorlegen zu lassen.

Der Gesetzgeber hat im Laufe der Jahre auf die zunehmende Wahlmüdigkeit seiner Bürger reagiert und die Bedingungen für die Briefwahl gelockert. Mit enormer Resonanz. Was viele übrigens auch nicht wissen: Die Briefwahlunterlagen darf man auch persönlich in seiner Gemeinde abgeben und zwar bis um Punkt 18.00 Uhr am 8. Oktober. Der Eingang der Wahlunterlagen wird genau dokumentiert. Um 18.01 Uhr am 8. Oktober ist es indes zu spät, wer jetzt noch wählen will, muss sich fünf Jahre gedulden. Es sei denn, er befindet sich bereits vor 18.00 Uhr im Wahllokal und ist aufgrund des starken Andrangs noch nicht zum Zug gekommen. Die Wahl hat in jedem Fall geheim stattzufinden. Das bedeutet, dass man aus der Wahlkabine kein Selfie veröffentlichen darf. Das Wahlgeheimnis darf nicht angetastet werden.

Bezirkstagswahlen finden auch statt

Bei der Wahl am 8. Oktober wird nicht nur der Bayerische Landtag gewählt, sondern auch der Bezirkstag von Oberbayern.

Der Bezirkstag von Oberbayern ist die vom Volk gewählte Vertretung der oberbayerischen Bürger. Er ist im Flächenstaat Bayern eine zusätzliche kommunale Ebene zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Bayerischen Landtag.

Er umfasst 82 ehrenamtliche Bezirksrätinnen und Bezirksräte. Der jetzt zu Ende gehende Bezirkstag setzte sich wie folgt zusammen: CSU 26, SPD 8, Bündnis 90/DIE GRÜNEN 18, Freie Wähler 10, FDP 5, ödp 2, AFD 6, Die Linke 3, Bayernpartei 3 und die Tierschutzpartei 1.

Da es in diesem kommunalen Parlament keine Fünf-Prozent-Klausel gibt, können auch die kleineren Parteien Sitze erringen. Mit der Erststimme wird für den jeweiligen Stimmkreis ein Direktkandidat oder eine Direktkandidatin gewählt. Jede Partei oder Wählergruppe kann für jeden Stimmkreis einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Wer im Stimmkreis die meisten Stimmen erhalten hat, zieht per Direktmandat in den Bezirkstag ein. Die relative Mehrheit ist ausreichend.

Auf dem Stimmzettel für die Zweitstimme gibt jede Partei oder Wählergruppe eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten an. Die Wahlberechtigten können hier für eine bestimmte Person oder pauschal für eine Partei oder Wählergruppe stimmen. Es gibt hier ebenfalls zwei Möglichkeiten seine Stimme abzugeben: Urnenwahl und Briefwahl. Auch hier gilt das Prinzip der geheimen Wahl.

Artikel vom 20.09.2023
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