Alle Bewerber werden zugelassen

DFB vergibt Drittliga-Lizenzen

Reaktiviert: Münchner Olympiastadion. Foto: Anne Wild

Reaktiviert: Münchner Olympiastadion. Foto: Anne Wild

München-Giesing-Milbertshofen · Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat sein Zulassungsverfahren für die Drittliga-Saison 2020/2021 in organisatorisch-technischer und wirtschaftlicher Hinsicht abgeschlossen. Dabei wurde allen Bewerbern vom Verband ein Startplatz erteilt. Einige Drittligisten können jedoch nicht in ihren angestammten Stadien spielen.

So muss der KFC Uerdingen 05 weiterhin seine Heimbegegnungen in Düsseldorf austragen, weil das heimische Grotenburg-Stadion nicht die baulichen Voraussetzungen für Profifußball erfüllt. Ebenfalls ins Exil muss der Direktaufsteiger aus der Regionalliga Südwest 1. FC Saarbrücken. Die Saarländer wollen bis zur Fertigstellung ihres noch immer im Umbau befindlichen Ludwigsparkstadions am Bornheimer Hang in Frankfurt/Main spielen. Türkgücü München hat dem DFB als uneingeschränkt verfügbare Spielstätte für seine Heimspiele das von der bayerischen Landeshauptstadt knapp 300 Kilometer entfernte Stadion am Dallenberg in Würzburg gemeldet. Daneben will der Meister der Regionalliga Bayern seine Partien auch im Münchner Olympiastadion sowie im Grünwalder Stadion austragen.

Probleme mit seinem Heimstadion hätte im Fall des sportlichen Aufstiegs auch der SC Verl. Die Ostwestfalen aus dem Kreis Gütersloh würden im Aufstiegsfall deshalb in Paderborn spielen. Ihr Gegner in der Relegation, 1. FC Lokomotive Leipzig, musste dem DFB ebenfalls einen Ausweichspielort benennen, weil das heimischen Bruno-Plache-Stadion bis zum Saisonstart möglicherweise nicht alle Auflagen erfüllen kann. Der zweite Spielort wurde geheim gehalten, um keine Proteste hervorzurufen. Dem Vernehmen nach würde es für die Loksche gegebenenfalls bis nach Baden-Württemberg gehen müssen.

Sollten zu Beginn der neuen Saison gesundheitspolitisch weiterhin keine oder nur eingeschränkt Zuschauer in den Stadien gestattet sein, bestehe für Vereine mit Ausweichspielstätte die Möglichkeit, einen Ausnahmeantrag zu stellen, um für diese Zeit gegebenenfalls doch am heimischen Standort spielen zu können, schreibt der DFB. Eine Zulassungsverweigerung wegen nicht nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit hatte der Verband in diesem Jahr ausgeschlossen und wegen der Corona-Krise eine entsprechende Lockerung der Bestimmungen verfügt. Ab der Saison 2021/2022 sollen diese jedoch in ihrer zuvor gültigen Form wieder in Kraft treten.

(as)

Artikel vom 30.06.2020
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