TSV 1860 Merchandising GmbH unterliegt in Markenrechtsstreit

»Löwenfans gegen Rechts« gewinnen Prozess

Stein des Anstoßes: investorkritischer Doppelhalter in der Westkurve. Foto: Anne Wild

Stein des Anstoßes: investorkritischer Doppelhalter in der Westkurve. Foto: Anne Wild

München/Giesing · Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat sein Endurteil im Rechtsstreit um eine angebliche Markenrechtsverletzung der Gruppierung »Löwenfans gegen Rechts« gesprochen. Was sich nach der mündlichen Verhandlung Anfang Oktober schon andeutete, ist nun offiziell: Die sich in Besitz von Investor Hasan Ismaik befindliche TSV 1860 Merchandising GmbH hat den Prozess in allen Punkten verloren.

Eine namentlich bekannte Unterstützerin aus dem Umfeld der antirassistischen Faninitiative war, stellvertretend für die Gruppierung, von Geschäftsführer Anthony Power kostenpflichtig abgemahnt worden. Weil die Fans eine Unterlassungserklärung verweigerten und ihrerseits juristisch gegen den Abmahner vorgingen, kam es zum Prozess vor der 19. Zivilkammer.

Die behaupteten markenrechtlichen Ansprüche der TSV 1860 Merchandising GmbH bezogen sich zunächst auf eine Auflage von Aufklebern und T-Shirts, die ein Motiv mit der Textzeile »Verdammt, ich lieb dich – ich lieb dich nicht« und einem Konterfei von Hasan Ismaik sowie eine dem offiziellen Klubwappen ähnliche Abbildung zeigten. Einzelne Fans hatten die Artikel aus Protest gegen eine als Zensur empfundene Bildretusche auf der klubeigenen Website in Umlauf gebracht. Dort war ein Doppelhalter-Transparent aus der Westkurve mit gleichem Motiv auf einem Foto nachträglich digital entfernt worden.

Die »Löwenfans gegen Rechts« ließen sich vor Gericht von der Kanzlei Nicolai Walch aus Regensburg vertreten. Der Jurist ist Mitgliedern des TSV 1860 München als ehrenamtlicher Verwaltungsrat im Verein bekannt. Walch hatte in Namen seiner Mandantin zunächst eine sogenannte negative Feststellungsklage angestrengt, die dem Abmahner untersagen sollte, die Unterstützerin der »Löwenfans gegen Rechts« persönlich in Anspruch zu nehmen.

Daraufhin ließ Power Widerklage erheben und griff nun auch das Signet der Faninitiative an, das eine Faust zeigt, die ein Hakenkreuz zerschmettert sowie eine dem Klubwappen ähnliche Abbildung und den Textzusatz »Löwenfans gegen Rechts« trägt. Unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten und im Wiederholungsfalle bis zu zwei Jahren, sollten die Fans gezwungen werden, die Verwendung einzustellen.

In ihrer schriftlichen Urteilsbegründung führt die Kammer aus, dass sie die negative Feststellungsklage der »Löwenfans gegen Rechts« für begründet hält. Die TSV 1860 Merchandising GmbH konnte nach Ansicht des Gerichts nicht rechtswirksam belegen, dass sie überhaupt legitimiert wäre, markenrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus sei die Annahme einer markenmäßige Nutzung im konkreten Fall fragwürdig. Die streitgegenständlichen Textilien und Aufkleber wären als freie Meinungsäußerung zu werten.

Die Widerklage Powers, der von der Hamburger Anwaltskanzlei von Appen und Jens vertreten wurde, hält das Landgericht Nürnberg-Fürth für unbegründet, weil es dem Kläger auch in dieser Angelegenheit bereits an der sogenannten Aktivlegitimation fehle. Zudem ließ die Kammer erkennen, dass es das Signet der »Löwenfans gegen Rechts« in seiner Gesamtheit als vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt bewerte und sich keine markenmäßige Nutzung annehmen lasse. Die gesamten Kosten für den Rechtsstreit wurden vom Landgericht der TSV 1860 Merchandising GmbH auferlegt.

(as)

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Artikel vom 24.11.2019
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