Bayern fördert mobile Reha in Wartenberg

Für den Aufbau eines Teams stellt der Freistaat 25.000 Euro zur Verfügung

Wartenberg · Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml treibt den Aufbau der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) voran. »Mobile geriatrische Rehabilitation bedeutet, dass das Reha-Team zum Patienten kommt – und nicht der Patient in eine Reha-Einrichtung.

Davon profitieren insbesondere ältere Patientinnen und Patienten mit komplexem Hilfebedarf«, betonte Huml. »Ich freue mich, dass wir nun auch in Oberbayern ein mobiles Reha-Team fördern können.«

Das MoGeRe-Team der Klinik Wartenberg in Trägerschaft der Professor Dr. Selmair GmbH & Co. KG ist bayernweit das fünfte Team. Der Freistaat Bayern unterstützt den Aufbau mit 25.000 Euro. Das erste Team war Mitte Dezember 2012 am Klinikum Coburg eingerichtet worden. Seit Anfang des Jahres bietet die Klinik Wartenberg ebenfalls eine mobile geriatrische Rehabilitation an.

»Ein wichtiger Baustein der Versorgung«

»Unsere gut ausgebauten stationären geriatrischen Versorgungsstrukturen werden durch die ambulanten Angebote ergänzt«, erläuterte die Ministerin. Damit könnten mehr Menschen als bisher die Rehabilitationsleistungen nutzen. »Mobile geriatrische Reha ist damit ein wichtiger Baustein der Versorgung im häuslichen Umfeld und trägt zur Stärkung der Selbstständigkeit im Alter bei«, fügte Melanie Huml hinzu.

Die mobile geriatrische Rehabilitation ist insbesondere für Patienten geeignet, die erhebliche funktionelle Beeinträchtigungen und einen komplexen Hilfebedarf haben. Das sind zum Beispiel Patienten mit starken kognitiven Einschränkungen (zum Beispiel Demenz- oder Schlaganfallpatienten). Eine positive Rehabilitationsprognose besteht bei diesen Patienten nur in der vertrauten Umgebung. Die Versorgung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team unter ärztlicher Leitung.

Der Freistaat Bayern gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für den Aufbau eines MoGeRe-Teams einen Zuschuss in Höhe von maximal 25.000 Euro für die ersten zwölf Monate, zum Beispiel für die Miete von Räumlichkeiten oder für Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit.

Artikel vom 16.08.2018
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