Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit in Verbindung mit extrem hohen Temperaturen in den meisten Landkreisen Bayerns hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab sofort für ganz Bayern die Nutzung des Aufwuchses auf stillgelegten Flächen durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke allgemein zugelassen, ohne dass dies mit Einbußen für die flächenbezogene Förderung verbunden ist.
Dies hat zur Folge, dass ab sofort auch im Dienstgebiet des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg (Stadt München, Landkreis München und Landkreis Ebersberg) freiwillig stillgelegte Flächen und Brachen zur Futtergewinnung genutzt werden können.
Ebenfalls aufgrund der extremen Witterungssituation in weiten Teilen Deutschlands beabsichtigt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nun eine Änderung der Nutzungsmöglichkeit von Zwischenfrüchten im Ackerbau (z.B. Kleegras). Die abschließende Entscheidung durch den Bund steht noch an. Um diese Möglichkeit ggf. nutzen zu können, rät das Landwirtschaftsamt, die entsprechenden Saatgutmischungen im Hinblick auf eine eventuelle Futtergewinnung auf diesen Flächen auszuwählen.
Weitere Hinweise erhalten betroffene Landwirte in Kürze unter www.aelf-eb.bayern.de oder direkt am Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten Ebersberg.