Vorsorge und Absicherung zugleich

VdK informierte über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Bernd Schabenberger, stellvertretender Vorsitzender des VdK-Kreisverbands Erding-Ebersberg, die Landtagsabgeordnete Doris Rauscher und Rudi Ways, ehemaliger Vorsitzender des VdK Erding-Ebersberg (v.li.) bei der Veranstaltung. F.: VdK

Bernd Schabenberger, stellvertretender Vorsitzender des VdK-Kreisverbands Erding-Ebersberg, die Landtagsabgeordnete Doris Rauscher und Rudi Ways, ehemaliger Vorsitzender des VdK Erding-Ebersberg (v.li.) bei der Veranstaltung. F.: VdK

Dorfen · Jeder kennt die Fachbegriffe Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Wie wichtig es aber ist, sich mit diesen Schriftstücken für den Fall vorzusorgen, dass man selbst vielleicht mal nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche und Vorstellungen zu erklären, unterschätzen viele immer noch.

Die VdK Kreisverbände Erding und Ebersberg haben zu einem Infonachmittag eingeladen, um die Bedeutung der Dokumente zu verdeutlichen und Fragen zu beantworten. Als Experte war Prof. Dr. Peter Paul Gantzer geladen. Der ehemalige Münchner Notar konnte aus seiner breiten Erfahrung und dem notwendigen rechtlichen Fachwissen die wichtigsten Aspekte zu den drei Säulen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht den Bürgern erläutern. Diese sensiblen Themen wurden detailgenau besprochen und die Fragen aus dem Publikum fachgerecht beantwortet.

Eine plötzliche Krankheit oder ein schwerer Unfall können von heute auf morgen dazu führen, dass man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Dann wird jemand gebraucht, der für den Betroffenen handelt. »Unabhängig von Alter oder aktueller Lebenssituation: Es kann jeden treffen. Deshalb sollten diese wichtigen Dinge früh geregelt werden«, erklärte der stellvertretende VdK-Kreisvorsitzende Bernd Schabenberger dem interessierten Publikum.

»Solange der Patient noch kommunizieren kann, entscheidet er selbst. Erst wenn das nicht mehr geht, entscheiden Arzt und eingetragene Vertrauensperson über Leben oder Tod«, erläuterte Gantzer. Können beide Parteien keine Einigung finden, entscheidet ein Gericht. So werde sichergestellt, dass der Tod nicht leichtfertig hingenommen werde.

Der VdK empfiehlt für entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen die Vorlagen und Formblätter des Bayerischen Justizministeriums zu nutzen (www.vis.bayern.de ). Es sind zwar einige Formalitäten für die Erstellung der Schriftstücke zu beachten, der Gang zum Notar ist aber nicht erforderlich.

Artikel vom 26.07.2018
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