Gefahr äußerst gering

Holzkirchen · Keine Erdstöße zu erwarten

Holzkirchen · Die Gemeindewerke Holzkirchen nehmen zu Anfragen hinsichtlich der Erdstöße in der Gemeinde Poing (Landkreis Ebersberg) vom 9. September und einem diskutierten Zusammenhang mit dem dortigen Geothermieprojekt Stellung: Holzkirchen liegt im Bereich des sogenannten süddeutschen Molassebeckens, das in der Fachwelt als seismisch weitgehend inaktives Gebiet bekannt ist.

Es wird daher für äußerst unwahrscheinlich gehalten, dass die Geothermieanlage der Gemeinde Holzkirchen Erdstöße, wie sie in Poing registriert wurden, auslösen könnte. Die Frage, ob die Geothermiebohrungen oder der nachfolgende Betrieb der Anlage seismische Aktivitäten hervorrufen könnten, wurde auch bereits im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit den zuständigen Experten diskutiert und die Wahrscheinlichkeit als sehr gering eingestuft. Zur Betriebsweise der Geothermieanlage in Poing verfügen die Gemeindewerke über keine näheren Informationen. Auch ist ein Zusammenhang zwischen den dort registrierten Erdstößen und der Geothermieanlage derzeit nicht erwiesen. Die Anlagen in Holzkirchen werden in jedem Fall so dimensioniert, dass sie für eine sichere Versorgung der Abnehmer nicht an ihren Leistungsgrenzen betrieben werden müssen und die Auswirkungen auf die Umwelt grundsätzlich gering gehalten werden.

Selbstverständlich ist auch das Geothermieprojekt Holzkirchen durch eine seismische Messstation überwacht, die bereits weit geringere Erdbewegungen, als sie in Poing zu verzeichnen waren, registrieren würde. Die Kontrolle obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bergamt Südbayern. Beim unabhängigen Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG) in Hannover wurde durch das Bergamt Südbayern bereits vor Monaten ein Gutachten in Auftrag gegeben, das einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Betrieb von Geothermieanlagen und seismischen Aktivitäten untersuchen soll. Die Gemeindewerke Holzkirchen begrüßen diese Maßnahme und sehen der für Herbst geplanten Veröffentlichung mit fachlichem Interesse entgegen.

Artikel vom 19.09.2017
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