Aktion »Gscheid radln«

Moosacher Polizei gibt Radfahrern Tipps

Moosach · Auch dieses Jahr führt das Polizeipräsidium München die Aktion »Gscheid radln – aufeinander achten!« durch. Im Aktionszeitraum bis 29. April achten u.a. die Beamten der Polizeiinspektion 44 (Moosach) im Rahmen von Schwerpunktaktionen verstärkt auf den Radverkehr.

Im Zuständigkeitsbereich der PI 44 wurden im letzten Jahr exakt 126 Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern registriert, dabei erlitten 119 Personen diverse Verletzungen. Ein Radfahrer kam bei einem Verkehrsunfall ums Leben.

»Erfreulicherweise weist diese Statistik einen Rückgang von rund neun Prozent auf, wenngleich das Risiko, als Radfahrer im Straßenverkehr zu Schaden zu kommen, nach wie vor zu hoch zu bewerten ist«, so die Mitteilung der Polizei. Jeder zweite Schwerverletzte im Straßenverkehr war als Radfahrer unterwegs. Etwa die Hälfte der Verkehrsunfälle wird durch Radfahrer verursacht oder zumindest mitverursacht.

Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Radfahrern sind Fehler beim Abbiegen oder Wenden sowie Vorfahrtverletzungen durch Kraftfahrzeugführer. Bei den von Radfahrern verursachten Unfällen waren häufig die Missachtung der Vorfahrt, des Rotlichts, die Benutzung des Radweges in falscher Richtung sowie das Fahren unter Alkoholeinfluss unfallursächlich. Ein wachsendes Problem stellt die Ablenkung durch Mobiltelefone sowie die Benutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr dar. Ferner wird immer wieder festgestellt, dass Radwege durch Kraftfahrzeuge zugeparkt und Radfahrer folglich zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen werden.

Um ein rücksichtvolleres Verhalten untereinander zu erreichen, sensibilisieren die Beamten der PI 44 im Aktionszeitraum gezielt Radfahrer, Autofahrer und Fußgänger auf ihr Fehlverhalten und erläutern die bestehenden Verkehrsregeln. Unterstützend händigen die Beamten Informationsmaterial aus, zeigen die bestehenden Gefahren auf und ahnden Verstöße gegen die bestehenden Verkehrsregeln.

Die Polizei empfiehlt das Tragen eines Fahrradhelms, selbst wenn dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Dadurch lässt sich das Risiko einer schweren Kopfverletzung erheblich reduzieren.

Artikel vom 19.04.2016
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