Stadtwerke ziehen we-gen der »Gartentram« vor den Verwaltungsgerichtshof

Unverschämt oder sinnvoll?

Bogenhausen/Schwabing

Die SWM-Verkehrsbetriebe haben gegen den ablehnenden Bescheid der Regierung von Oberbayern im Planfeststellungsverfahren für die Neubausstrecke Elisabethplatz – Englischer Garten – Tivolistraße, der sogenannten Tram-Nordtangente, Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht.

Herbert König, Geschäftsführer Verkehr: »Die Tram nordtangente ist Bestandteil des geltenden Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt München. Landeshauptstadt und SWM-GmbH sind daher dran gebunden, alle Schritte für die Verwirklichung dieser Tram-Neubaustrecke zu unternehmen.

Mehrere Kosten-Nutzen-Untersuchungen nach dem bundesweit einheitlichen Verfahren der standardisierten Bewertung sowie eine Folgekostenuntersuchung aus Sicht der Stadtwerke München GmbH haben ergeben, dass die Tram-Nordtangente sowohl gesamtwirtschaftlich als auch betriebswirtschaftlich vorteilhaft ist.

Der verkehrliche Nutzen der Nord-tangente liegt auf der Hand: Sie wird den Westen und Osten Münchens auf kurzem Weg miteinander verbinden, die Fahrgäste deutlich schneller als bisher direkt an die U-Bahn-Stationen bringen.

Sie verbindet zahlreiche U-Bahn- und Tramlinien miteinander, entlastet die radialen Schnellbahnen. Dazu sind nur zwei Kilometer Neubaustrecke notwendig. Etwa sechs Kilometer, d.h. rund zwei Drittel der 8 km Gesamtstrecke, führt die Nordtangente über bereits vorhandene Gleise. Wegen dieser nachgewiesenen großen Vorteile der Tram-Nordtangente, aber auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Interessen der SWM, besteht für uns als Antragsteller im Planfeststellungsverfahren kein Grund, vorzeitig die Bemühungen um einen Erfolg des Projekts aufzugeben und die rechtsstaatlichen Möglichkeiten zur Korrektur des ablehnenden Bescheids nicht zu nutzen.

Der Ablehnungsbescheid enthält darüber hinaus auch Interpretationen zur Frage des Verkehrswerts von ÖPNV-Maßnahmen und zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die – würden sie generell zur Anwendung kommen – eine wesentliche Verringerung von ÖPNV-Investitionen zur Folge hätten. Insoweit kommt der angestrebten gerichtlichen Klärung, auch nach Einschätzung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), eine über den konkreten Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.«

»Einfach unverschämt«, findet dagegen die CSU-Frakion das Verhalten der Stadtwerke. Fraktionsvorsitzender Hans Podiuk meint, dass schon in der Vergangenheit mehrfach versucht wurde, den Stadtrat »auszuschalten«: »Dies hat jetzt noch eine Steigerung erfahren. Trotz eines von der CSU-Stadtratsfraktion gestellten Antrages vom 25. Mai wurde die Klage eingereicht.

Ich mache (...) dem Oberbürgermeister den Vorwurf, seinen Parteigenossen nicht gestoppt zu haben. Im CSU-Antrag wurde gefordert, dass sich der Oberbürgermeister als Vertreter der Gesellschafterin gegen eine solche Klage zu wenden habe. Über diesen Antrag hat er vorsätzlich nicht entscheiden lassen«, so der CSU-Fraktionschef. Er fordert OB Ude nun auf, dafür zu sorgen, dass die Klage zurückgezogen wird. N.F.

Artikel vom 02.08.2001
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