Veröffentlicht am 19.06.2013 00:00

Ebersberg · Vorsorge im Notfall

Referent ist Erwin Länger, Leiter der Betreuungsstelle in Ebersberg. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr und ist kostenfrei.

Wer kümmert sich im Ernstfall?

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverständlich regeln kann.

Für diesen Fall sollte man sich mit folgenden Fragen befassen: Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer handelt und entscheidet für mich? Wird dann mein Wille auch beachtet werden? Wer verwaltet mein Vermögen? Wer erledigt meine Bankgeschäfte? Wer organisiert für mich ambulante Hilfen? Wer sucht für mich einen Heim- oder Pflegeplatz? Wie werde ich ärztlich versorgt? Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? Wenn rechtsverbindliche Erklärungen (etwa der Abschluss von Verträgen) abzugeben oder Entscheidungen (zum Beispiel ärztliche Maßnahmen) zu treffen sind, dürfen Ehegatten oder Kinder den Betroffenen nicht gesetzlich vertreten. Wer aber darf es dann? Angehörige oder Fremdpersonen aufgrund einer Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellter Betreuer sind. Mit einer Vorsorgevollmacht hat man ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Man kann eine oder mehrere Personen seines Vertrauens bestimmen und festlegen, wie Angelegenheiten geregelt werden sollen. Wer keine Vollmacht erteilt hat, bei dem setzt das Betreuungsgericht einen Betreuer ein, der dann die notwendigen Entscheidungen trifft.

Patientenverfügung abfassen

Zugleich sollte man eine Patientenverfügung abfassen. Sollte man die eigene Behandlung nicht mehr selbst entscheiden können, kann mit Hilfe der Patientenverfügung der Wille in Bezug auf ärztliche Maßnahmen ermittelt werden. Der Arzt hat eine verbindliche Patientenverfügung zu beachten.

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