Sofortgeld für Erdinger Hochwasser-Opfer

Erding · Schnelle Hilfe

Erding · Die Regierung von Oberbayern hat das Landratsamt Erding darüber informiert, dass es ein „Sofortgeld" für die von Hochwasser-Schäden betroffenen Bürgerinnen und Bürger gibt. Der Landkreis Erding erhält hierfür 500.000 Euro zugewiesen.

Die Auszahlung erfolgt über das Landratsamt, der hierfür nötige Antrag kann sowohl über die Kreisbehörde als auch die Stadt Erding gestellt werden. Im Landratsamt ist Thomas Karl (Sachgebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung, Tel. 58-10 61) für die Auszahlungen und Anträge zuständig. Auch das Ordnungsamt der Stadt (Tel. 4 08-2 21 oder -2 26) unterstützt alle Betroffenen. Pro Haushalt oder Kleinstunternehmen werden 1.500 Euro ohne Nachweis ausbezahlt. Die Gelder dienen ausschließlich der Ersatzbeschaffung für Haushalt oder Büro. Für den Fall, dass Versicherungen den Schaden zahlen, muss das Sofortgeld zurückgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, kann in Härtefällen aber auch bar erfolgen.
Das Antragsformular ist auf der Titelseite der Stadt-Homepage www.erding.de hinterlegt.

Thema: Erding Hochwasser

Artikel vom 06.06.2013
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