Am 29. Oktober in Vaterstetten

Vaterstetten · Gartenabfallsammlung

Vaterstetten · Die nächste Gartenabfallsammlung des Landratsamts Ebersberg in Vaterstetten ist am Montag, 29. Oktober. Die Gartenabfälle müssen bis 8 Uhr morgens an diesem Tag zur Abholung bereitstehen. Jede Straße wird nur einmal angefahren.

Das Umweltamt der Gemeinde Vaterstetten weist darauf hin, dass die Ablagerung der Gartenabfälle vor Montag, 22. Oktober, auf öffentlichem Grund strengstens untersagt ist. Die Bürger werden gebeten, folgende Regeln zu beachten: Die Gartenabfälle sind zu bündeln oder in geeignete Papiersäcke zu füllen. Beim Bündeln sind kunststoffhaltige Schnüre zu vermeiden. Kunststoffsäcke sind nicht zugelassen. Die Äste dürfen eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten.

Unter Gartenabfällen sind Heckenschnittgut, Laub, Zweige und Äste bis höchstens zehn Zentimeter Holzdurchmesser und zwei Meter Länge zu verstehen. Dagegen werden Küchenabfälle, Kompost, Erde, Steine sowie andere Wertstoffe und Abfälle nicht mitgenommen. Auch die Menge ist begrenzt auf die bei der normalen Gartenpflege anfallenden Reste.

Geeignete Papiersäcke sind im Rathaus Vaterstetten an der Pforte erhältlich. Damit keine langen Wartezeiten entstehen, bittet die Gemeindeverwaltung Vaterstetten, die Gartenabfallsäcke möglichst rechtzeitig zu erwerben – nicht erst am Freitag vor der Abholung. Erfahrungsgemäß bleiben nach der Sammlung noch Reste übrig, die dann durch das Personal der Gemeinde entfernt werden müssen. Da die Mitarbeiter des Baubetriebshofs nicht überall gleichzeitig sein können, bittet das Umweltamt, nach Möglichkeit selbst für die Sauberkeit der Straßen zu sorgen. Das Landratsamt Ebersberg als Organisator der Gartenabfallsammlung weist darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September Gebüsche, Gehölze und Ähnliches nicht geschnitten werden dürfen.

Artikel vom 26.10.2012
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