Feuerwehranfahrtszone in der Rathenaustraße bedroht alteingesessene Geschäfte

Das Werk eines Bürokraten

Harthof · Am 5. April 2001 wurden in einer Nacht- und Nebelaktion Schilder angebracht, die das Ende der Rathenaustraße nunmehr als Feuerwehranfahrtszone ausweisen.

Diese Maßnahme und die baulichen Veränderungen der Straße wurden von einem einzelnen Beamten des Münchner Kreisverwaltungsreferates aus eigener Vollmacht vorgenommen. Weder der örtliche Bezirksausschuss noch ein Stadtrat, geschweige denn die Anwohner wurden informiert.

Verschiedene Anfragen von dem Landtagsabgeordneten Joachim Unterländer und von Frau Evi Ehrig, der Frisiersalonbesitzerin, an die Behörde wurden einfach ignoriert. Auch die Hohentanner Brauerei, die ein Lokal in diesem Bereich beliefert, hat sich vergeblich an den zuständigen Beamten gewendet. Dessen unglaubliche Eigenmächtigkeit sorgt für blanke Wut bei den Betroffenen.

Durch die Anordnung dieser Feuerwehranfahrtszone sind gerade für den Frisiersalon und seine Kunden erhebliche Probleme aufgetreten. Viele Kunden des Geschäfts kommen aus den umliegenden Altenheimen und Seniorenwohnungen. Sie sind teilweise gebrechlich und behindert und darauf angewiesen, dass sie mit dem Pkw gebracht und wieder abgeholt werden. Dies ist jetzt nicht mehr möglich, da die Polizei bereits Verwarnungen und Bußgeldbescheide erteilt hat

Am 6. April 2001 wollte Herr G. A. H. seine Lebensgefährtin von einem Friseurbesuch hier abholen. Diese ist schwer geh- und sprachbehindert und nicht in der Lage, auch nur fünf Meter alleine zu gehen. Da seit Bestehens der Straße und des Frisiersalons (35 Jahre) hier keinerlei Park- und Haltebeschränkungen waren, konnte sich Herr H. nicht auf die plötzlich veränderte Lage einstellen, oder sollte seine Lebensgefährtin hier übernachten? Die in der Verwarnung angegebenen 10 Minuten entstanden durch die Unkenntnis des Polizisten, der erst bei seiner Dienststelle nachfragen musste, ob und in welcher Höhe er einen Strafzettel ausstellen solle.

Die betroffene Geschäftsfrau Evi Ehrig: „Da ich meinen Kunden ein Bußgeld in Höhe von 75 Mark und auch einen Rechtsstreit nicht zumuten kann, muss ich die Kosten für die Angelegenheit tragen. Aber halten Sie eine derart schikanöse und arbeitsfeindliche Verkehrspolitik für zumutbar? Auch Kleinbetriebe haben Anspruch auf den Schutz ihrer Geschäftsgrundlagen.“ N.F.

Artikel vom 13.06.2001
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