Geplantes Chemikalienlager: Gespräch im städtischen Referat für Arbeit und Wirtschaft

Moosach/Fasanerie · Kein konkretes Ergebnis in der Standortfrage

In der Ludwigsfelder Straße 168 ist eine Betriebsstätte zum Lagern giftiger Stoffe und zum Abfüllen brennbarer Gase in Planung. 	Foto: ws

In der Ludwigsfelder Straße 168 ist eine Betriebsstätte zum Lagern giftiger Stoffe und zum Abfüllen brennbarer Gase in Planung. Foto: ws

Moosach/Fasanerie · Es bleibt dabei: In der Ludwigsfelder Straße 168 ist weiterhin eine Betriebsstätte zum Lagern giftiger Stoffe und zum Abfüllen brennbarer Gase in Planung.

Chemikalienlager in der Ludwigsfelder Straße 168?

Zwar zeigt sich die Firma Air Liquide gesprächsbereit und verschließt sich grundsätzlich nicht bei der Suche nach einem anderen Standort – doch ein Gespräch im städtischen Referat für Arbeit und Wirtschaft in der vergangenen Woche erbrachte kein konkretes Ergebnis. Es sei besprochen worden, welche Anforderungen an einen Alternativstandort gestellt würden, erklärte Referatssprecher Wolfgang Nickl auf Nachfrage. Alles hänge nun von einem Ergänzungsgutachten des TÜV ab, das derzeit noch in Bearbeitung sei. Solange nicht bekannt sei, ob es neue Kriterien für die Standortwahl gebe, sei es nicht sinnvoll, nach Alternativen zu suchen.

Wenn das Ergebnis der Untersuchung des TÜV vorliege, »dann weiß man zu prüfen, ob es Flächen in München gibt, die die Anforderungen erfüllen«, erläuterte der Referatssprecher. Bei Air Liquide selbst berichtete man, im Referat für Arbeit und Wirtschaft einen »offenen Informationsaustausch« geführt zu haben. Dabei »haben wir die Standortanforderungen unseres Hauses an die Errichtung einer Abfüllung für Luftgase plus dazugehörigem Lager in einem Industriegebiet deutlich gemacht. Ein Alternativstandort müsste gegebenenfalls diese Bedingungen erfüllen«, erklärte Andrea Feige, Communication Manager der Air Liquide Deutschland GmbH mit Sitz in Düsseldorf, auf Anfrage.

Unterdessen steigt die Anzahl der Gegner am geplanten Standort Ludwigsfelder Straße, der an der Stadtbezirksgrenze zwischen Moosach und Allach-Untermenzing liegt. Klaus Billert vom Vorstand der Moosacher Trinkl-Siedlung brachte in der vergangenen Woche bei der Sitzung des Moosacher Bezirksausschusses erneut die Sorgen der Bewohner der Moosacher Trinkl-Siedlung vor. Unter den direkten Nachbarn geht die Angst vor möglichen Störfällen, vor Lärm und Gefahrenguttransporten um. Zugleich hat sich in Allach-Untermenzing die Bürgerinitiative »Gegen Giftgas im Münchner Westen« formiert, die eigenen Angaben zufolge mehr als 2600 Unterschriften gegen den Bau der Betriebsstätte in der Ludwigsfelder Straße gesammelt hat. Dort ist der Stadtverwaltung zufolge eine Anlage zur Abfüllung beziehungsweise zur Lagerung von 29,9 Tonnen brennbarer Gase und 28 Tonnen sehr giftiger, und brandfördernder Stoffe vorgesehen. »Eine solche Anlage gehört nicht in eine Stadt – und schon gar nicht in die Nähe der Wohnbebauung!«, steht auf dem Flyer der Bürgerinitiative.

Weitere Informationen stehen im Internet unter der Adresse www.giftgasfreies-allach.org. Auch in der Fasanerie im Stadtbezirk Feldmoching-Hasenbergl formieren sich die Gegner. Sie bauen am Samstag, 4. Februar, vor dem Lebensmittelmarkt am S-Bahnhof Fasanerie in der Feldmochinger Straße einen Infostand samt Unterschriftenaktion auf.

Der Moosacher Bezirksausschuss hat sich in der vergangenen Woche zu dem Projekt geäußert und hält den Standort für die geplante Betriebsstätte in der Ludwigsfelder Straße 168 aus stadtplanerischer Sicht »grundsätzlich für ungeeignet«. Die Lokalpolitiker zeigten Verständnis für die Sorgen und Ängste der Bürger und forderten das Referat für Arbeit und Wirtschaft auf, Air Liquide bei der Suche nach Alternativstandorten zu unterstützen. »Wir sehen das Projekt durchaus kritisch«, sagte CSU-Sprecher Dr. Alexander Dietrich. SPD-Sprecherin Hannelore Schrimpf forderte, dass für das Grundstück in der Ludwigsfelder Straße 168 »eine verträglichere Nutzung gefunden wird«. Die Bezirksausschussvorsitzende Johanna Salzhuber (SPD) wies daraufhin, dass der Antragsteller ein Recht auf Genehmigung habe, wenn alle Auflagen erfüllt seien. Zuständig für die Genehmigung der Betriebsstätte ist das städtische Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU). Wally Schmidt

Artikel vom 23.01.2012
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