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Anspruch auf Mietwagen mit Winterreifen?
ADAC-Experte Hans Kliefoth.
Anna M. aus Garching: Ich ziehe über die Feiertage um und möchte dafür einen Transporter ausleihen. Habe ich aufgrund der aktuell beschlossenen Regelung Anspruch auf ein Modell mit Winterreifen?
Nur sofern Sie bei der Reservierung explizit Winterreifen mitbestellt haben, wofür allerdings teils hohe Extrakosten berechnet werden. Es ist zwar davon auszugehen, dass die Fahrzeuge der großen Autovermieter in Deutschland zu 80 Prozent winterfest sind, darauf verlassen sollten Sie sich allerdings nicht. Zumal Sie als Fahrer letztendlich die Verantwortung tragen und für mögliche Schäden aufkommen müssen, nicht der Autovermieter.
Sollten Sie also mit einem Mietwagen ohne wintertaugliche Bereifung ins Rutschen kommen und einen Unfall verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen. Das kann unter Umständen richtig teuer werden – trotz Vollkaskoschutz! Für Ihren Umzug und angesichts der anhaltenden Schneefälle, sollten Sie bei der Fahrzeugreservierung unbedingt Winterpneus mitbuchen. Die Bereitstellung dürfte auch in der Kürze der Zeit kein Problem sein.
Selbst bei knapper Vorlaufzeit sind die meisten Vermieter in der Lage, geeignete Fahrzeuge mit Winterreifen bereitzustellen. Und lassen Sie sich nach Möglichkeit Ihre Reservierung schriftlich bestätigen. Sollte das Fahrzeug trotz vorab gebuchter Winterausrüstung ohne entsprechende Reifen übergeben werden, haben Sie das Recht, die Annahme zu verweigern. Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu mieten und das damit verbundene Bußgeldrisiko einzugehen.
Artikel vom 22.12.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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