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Alter Führerschein im Ausland?
ADAC-Experte Alexander Kreipl.
Helmut P., Garching, fragt: Ich habe noch den ganz alten Führerschein? Darf ich damit auch im europäischen Ausland fahren?
Ja, Reisen ins europäische Ausland sind damit kein Problem. In der EU-Führerscheinrichtlinie haben sich alle EU-Länder dazu verpflichtet, die nationalen Führerscheine anzuerkennen. Somit ist sowohl die rosafarbene als auch die graue Fahrerlaubnis in allen EU-Mitgliedsländern gültig. Es darf weder die neue Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dennoch wurden in der Vergangenheit gelegentlich Auto-Urlauber bei Verkehrskontrollen im Ausland beanstandet und bei fehlender Karte aufgefordert ein Bußgeld zu zahlen. Obwohl die Rechtslage mehr als eindeutig ist!
Sollte ein älterer Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht akzeptiert werden, wird man häufig ums Zahlen kaum herumkommen. Aus dem Strafzettel sollte aber sowohl der bezahlte Betrag als auch der Zahlungsgrund zu ersehen sein. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann versuchen, den Bescheid mit Hilfe eines Anwalts anzufechten, um so sein Geld zurückzubekommen. Um ungerechtfertigte Bußgelder zu vermeiden, ist es ratsam die EU-Richtlinie als Ausdruck mitzuführen und gegebenenfalls bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Sie ist auf den Internetseiten des ADAC unter www.adac.de in mehreren Landessprachen übersetzt erhältlich.
Wer solchen Problemen von vorneherein aus dem Weg gehen möchte, sollte seinen alten Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen. Diese Maßnahme empfiehlt sich für alle, die häufig ins Ausland reisen oder die Eintragungen im vorhandenen Führerschein nicht mehr gut lesbar sind.
Artikel vom 08.12.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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