ADAC: Wer jetzt wechselt, sollte sich gut beraten lassen

Die Tricks der Autoversicherer

Unfallschaden? Bei Werkstattbindung entstehen Nachteile, sollten Versicherungswechsler jetzt bedenken.

Unfallschaden? Bei Werkstattbindung entstehen Nachteile, sollten Versicherungswechsler jetzt bedenken.

Das Karussell auf dem Kfz-Versicherungsmarkt dreht sich wieder. Stichtag für den Wechsel ist wie jedes Jahr der 30. November. Gut für die Autofahrer: Der heftige Konkurrenzkampf drückt die Tarife in den Keller. Aber: Durch die jährliche Rabattschlacht schrumpfen die Einnahmen der Versicherer.

Die Folge: Die Gesellschaften versuchen, ihre Ausgaben zu drücken, wo es nur geht.

Beispiel Haftpflichtschaden: Einige Versicherer suggerieren den Geschädigten, die unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, dass sie nur eine bestimmte Werkstatt mit der Reparatur beauftragen dürften. Doch bei Haftpflichtschäden gilt weiterhin freie Werkstattwahl. Stur schalten Versicherer auch gerne, wenn es um die Erstattung der Wertminderung oder des Nutzungsausfalls des Fahrzeugs geht, genauso bei kaputten Brillen, Kindersitzen, Kleidung oder den Unkosten für Porto und Telefonate. Betroffen sind jedoch nicht nur die Geschädigten, auch beim Kunden wird geknausert. Wieder wird mit der Werkstattbindung an der Kostenschraube gedreht. Der Kunde erklärt sich in dem Fall bei Vertragsabschluss bereit, nach einem Kaskoschaden nur eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Als Bonbon winken bis zu 20 Prozent Nachlass. Diese Art der Einschränkung lehnt der ADAC jedoch ab, denn billig ist nicht unbedingt gut, das gilt auch für Reparaturen. Zwar geben die Assekuranzen oft eine mehrjährige Garantie, doch lediglich auf die Reparaturleistung. Unklar ist auch, ob eventuelle Herstellergarantien nicht erlöschen, wenn der Schaden außerhalb einer Markenwerkstatt behoben wird.

Darauf kommt es an

Autohaftpflicht: Mindestens 100-Millionen-Euro-Schutz. Deckt die Kasko nur Unfälle mit Wildtieren ab? Marderverbiss sowie Tierkollisionen aller Art sollten mit eingeschlossen sein. Prüfen Sie, ob Sie einen so genannten Rabattretter nutzen können. Er bewahrt Sie vor Beitragserhöhungen im Schadensfall. Eine gute Voll- oder Teilkasko springt auch bei grober Fahrlässigkeit ein, Ausnahme Drogen- und Alkoholfahrten.

Neuwagen: Achten Sie auf eine Neuwertentschädigung, die bis zu einem Jahr oder darüber hinaus den vollen Wert des Autos bei einem Totalschaden ersetzt.

Fazit: Wer jetzt mit einem Wechsel liebäugelt, sollte zum Versicherungscheck ins ADAC Service-Center seiner Nähe kommen. Stimmen die Leistungen der bestehenden Police? Gibt es bessere Konditionen?

Diese und alle anderen Fragen beantworten die ADAC-Experten bei einer ausführlichen Beratung. Informationen auch unter Tel.: 089/ 588 099 546.

Artikel vom 03.11.2010
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