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Was tun bei einem Wildunfall?

Beantwortet Ihre Fragen: ADAC-Versicherungsexperte  Hans Kliefoth.

Beantwortet Ihre Fragen: ADAC-Versicherungsexperte Hans Kliefoth.

Lars Brandner, Ismaning, fragt: Wie kann ich einem Wildunfall vorbeugen und wer zahlt im Falle eines Falles?

Generell gilt: Um einen Wildunfall zu vermeiden, sollte man die Wildwechsel-Beschilderungen beachten und in der Nähe von Waldstücken während der Morgen- und Abenddämmerung besonders vorsichtig fahren. Das heißt: Augen auf und runter vom Gas. Taucht in der Nähe der Straße Wild auf, noch langsamer fahren und bremsbereit sein. Durch das Abblenden der Scheinwerfer wird dem Tier die Möglichkeit zur Flucht gegeben, eine starke Lichtquelle irritiert hingegen. Durch Hupen können die Tiere ebenfalls verscheucht werden. Sollte ein Tier die Fahrbahn gekreuzt haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass weitere folgen, daran sollte man unbedingt denken! Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, sollte man dem Tier auf keinen Fall ausweichen, sondern das Lenkrad festhalten und schnell, aber kontrolliert abbremsen. Die Gefahr, durch Ausweichen die Kontrolle über seinen Wagen zu verlieren, ist deutlich höher als der Schaden durch den Zusammenstoß mit einem Tier.

Nach einer Kollision ist als erstes die Unfallstelle zu sichern, indem man das Warnblinklicht einschaltet, das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellt und eine Warnweste anzieht. Anschließend sofort die Polizei verständigen, sie informiert den zuständigen Förster. Wenn möglich, sollte die Unfallstelle frei geräumt und das tote Tier an den Straßenrand geschafft werden. Wegen der Tollwutgefahr unbedingt direkten Kontakt vermeiden und Handschuhe verwenden. Der Schaden muss innerhalb von sieben Tagen der Kaskoversicherung gemeldet werden. Teilkaskoversicherte bekommen den Schaden bei einem direkten Zusammenstoß mit Haar- und Dammwild ersetzt – vorausgesetzt, der Unfall wurde korrekt gemeldet. Ausschließlich Haftpflichtversicherte gehen leer aus und müssen den Schaden selbst tragen. ADAC-Mitglieder erhalten bei Schäden durch Tierkollisionen je nach Mitgliedschaftsdauer bis zu 300 Euro Beihilfe.

Artikel vom 20.10.2010
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