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Alkohol im Straßenverkehr?
Beantwortet Ihre Fragen: ADAC-Verkehrs-Experte Josef Maurus
Philipp Grünberger, Theresienhöhe fragt: Ab wie viel Promille am Steuer bzw. auf dem Fahrrad darf ich nicht mehr Autofahren und was droht mir bei Missachtung? Und gibt es einen Trick, wie sich Alkohol im Körper schneller abbauen lässt?
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, ohne alkoholisiert aufzufallen, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das heißt in aller Regel: Geldbuße von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Wer mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht bereits ab 0,3 Promille eine Straftat und wird mit einem Fahrverbot oder mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg belangt.
Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.
Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Sie sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Auch sie können den Führerschein verlieren, wenn die Führerscheinbehörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Untauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt. Dies hätte eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.
Am Morgen nach einem bierseligen Festbesuch ist man häufig noch nicht wieder fahrtüchtig. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Deswegen sollte man nach einer durchzechten Nacht immer öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Denn auch mit sogenannten Promillekillern sollte man vorsichtig sein. Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Bier- oder Weingenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen.
Artikel vom 22.09.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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