Mit der Grundsteuerreform wurden zum 1. Januar 2022 neue Bemessungsgrundlagen für Grundstücke festgelegt, die seit dem 1. Januar vergangenen Jahres gelten. Diese Werte bleiben grundsätzlich über einen längeren Zeitraum bestehen, werden jedoch nur angepasst, wenn dem Finanzamt Änderungen gemeldet werden. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen an ihrem Grundbesitz unaufgefordert beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Eine gesonderte Aufforderung erfolgt in der Regel nicht. Die Gemeinde weist darauf hin, dass gemeldete Änderungen dazu beitragen, die Grundsteuer gerecht und rechtssicher innerhalb der Kommune zu erheben. Weitere Informationen zur Anzeigepflicht finden Interessierte auf der Internetseite der Gemeinde sowie unter www.grundsteuer.bayern.de. Die elektronische Anzeige ist in vielen Fällen über das Online-Finanzamt Elster unter www.elster.de möglich.