Veröffentlicht am 18.04.2017 09:30

Versperrter Weg

Vom Bauschweg aus führt die momentan einzige Zufahrt zu den Gartengrundstücken am Autobahndamm. (Foto: sb)
Vom Bauschweg aus führt die momentan einzige Zufahrt zu den Gartengrundstücken am Autobahndamm. (Foto: sb)
Vom Bauschweg aus führt die momentan einzige Zufahrt zu den Gartengrundstücken am Autobahndamm. (Foto: sb)
Vom Bauschweg aus führt die momentan einzige Zufahrt zu den Gartengrundstücken am Autobahndamm. (Foto: sb)
Vom Bauschweg aus führt die momentan einzige Zufahrt zu den Gartengrundstücken am Autobahndamm. (Foto: sb)

Die Zufahrt zu den Gartengrundstücken am Autobahndamm bleibt für die Eigentümer erschwert. Das Kommunalreferat hat alle möglichen Zufahrtswege geprüft und negativ beschieden. Im vergangenen Jahr hatte sich ein Bürger beim Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) darüber beschwert, dass eine Zufahrt zu den Kleingärten kaum noch möglich sei. Nur noch über den Bauschweg könne man zum Garten gelangen. Der kleine Feldweg neben dem Trafohäuschen sei allerdings nicht direkt als Zufahrt zu erkennen, weshalb er oft von Anwohnern zugeparkt werde.

Die ursprüngliche Zufahrt zu den Gärten zur neugebauten Eschenrieder Spange von der Ernst-Haeckel-Straße beziehungsweise über den Weg entlang der Autobahn wurde nach Angaben des Kommunalreferats von der Autobahndirektion sicherheitsbedingt durch große Steine abgesperrt. Nach Mitteilung der Autobahndirektion ist es nicht möglich diese zu entfernen und durch eine abschließbare Sperre, so wie vom Bezirksausschuss Allach-Untermenzing (BA 23) vorgeschlagen, zu ersetzten. Auch der Feldweg über den Paul-Ehrlich-Weg stehe nicht mehr als Zufahrt zur Verfügung, da hier eine Ausgleichspflanzung angelegt wurde.

Zufahrt über Bauschweg wird untersagt

Aktuell erfolgt die Zufahrt zu den Gärten laut Kommunalreferat über ein städtisches Grundstück am Bauschweg, neben dem Trafohäuschen. Es handele sich hier um ein 544 Quadratmeter großes Baugrundstück, das für den temporären sozialen Gemeinbedarf vorgehalten werde. Da eine Bebauung zeitnah nicht anstehe, sei eine Vermietung mit kurzer Kündigungsfrist (ein Monat) denkbar. Dieses stadteigene Grundstück sei nicht für das Befahren durch Pkw geeignet, daher könne man die Zufahrt hierüber nicht befürworten und sie zukünftig untersagen.

Um die gewünschte Zufahrt zu ermöglichen und beizubehalten müsste zwingend der Bodenuntergrund ertüchtigt werden, teilt das Kommunalreferat weiter mit. Hierzu wäre auf einer Breite von drei Metern und einer Tiefe von 40 Zentimetern die Humusschicht abzutragen und mit einer Beton-Kiesmischung aufzufüllen und einzurütteln. Ferner sollte dann die Einfahrt zum Grundstück rechts und links per Stangenbarriere verschlossen werden, damit nicht der Eindruck entstehe, dass hier neben der Fahrspur geparkt werden dürfe. Zusätzlich sei die Anbringung einer Beschilderung „Zufahrt freihalten“ nötig. Die überschlagenen Kosten betragen laut Kommunalreferat zirka 12.000 Euro zuzüglich der jährlichen Unterhaltskosten in Höhe von rund 1.000 Euro.

Anmietung des Grundstücks möglich

Man bitte um Verständnis, dass diese Kosten für die Sicherstellung der Zuwegung zu den Gärten nicht von der Landeshauptstadt München übernommen werden können, da es sich unter anderem um keine gemeindliche Aufgabe handelt. Das stadteigene Grundstück könne aber von den Beteiligten angemietet und auf eigene Kosten ordnungsgemäß als Zufahrt ausgebaut werden. Damit wäre nach Ansicht des Kommunalreferats die Zufahrt zumindest temporär gesichert.

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