Veröffentlicht am 13.01.2009 13:25

Was zählt zur Wohnfläche?

(bs) – Gut vergleichbar sind Immobilienangebote, wenn sie neben der reinen Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) die Nutzflächen im Keller oder Speicher getrennt angeben. Missverständnisse entstehen hingegen des öfteren, wenn von „Wohn-/Nutzfläche“, von „Wohnfläche nach DIN 277“ oder gar von „Geschossfläche“ die Rede ist. Hier ist eine kleine Begriffskunde.

Geschossfläche

Darunter verstehen Fachleute die überbaute Fläche eines Grundstücks multpiliziert mit der Zahl der Stockwerke – also der Geschosse. Neben Vollgeschossen gibt es im Dachbereich auch so genannte halbe Geschosse, was die Sache nicht einfacher macht. Für den Laien gilt: Hier werden auch die Flächen, die von Mauern oder Kaminen in Anspruch genommen werden, mitgezählt. Grobe Faustregel: Geschossfläche minus zehn Prozent ergibt begehbare Fläche.

DIN 277

Bei der DIN-Norm 277 werden alle Flächen einer Wohnung zu 100 Prozent angerechnet. Also auch Freiflächen wie Balkon oder gepflasterte Terrasse zählen in voller Größe zur bewohnbaren Fläche. Achtsamkeit bei der Ermittlung der wirklich „wohnlichen“ Fläche ist hier bei Abstellraum, Wintergarten, sowie Keller und Waschküche geboten (siehe bhw-Infografik).

Wohn-/Nutzfläche

Eine Größenangabe mit der Bennennung „Wohn-/Nutzfläche“ (WNfl.) bezieht wie die DIN-Norm 277 auch reine Stauräume oder Technik-Räume (Heizungskeller) mit ein. Hat die Immobilie Flächen unter einem Schrägdach, so zählen auch die zu 100 Prozent, auch wenn sie gar nicht mehr begehbar sind sondern nur noch kriechend erschlossen werden können.

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