Das Junkersgelände, eine scheinbar unendlich Geschichte, die nicht nur die Anwohner sondern auch die Lokalpolitik immer wieder beschäftigt. LKW-Abstellfläche, Schrott-Handel und durch Altöl verunreinigter Boden – um nur einige der Punkte zu nennen, die im Zusammenhang mit dem Junkersgelände immer wieder zur Sprache kommen. Deshalb müsse das Kommunalreferat dort konsequenter durchgreifen. Das zumindest forderte die FDP-Stadtratsfraktion in einer Anfrage. „Die Zustände auf dem Junkersgelände sind chaotisch und für die Nachbarschaft eine große Belastung“, erklärt FDP-Stadtrat Michael Mattar, der sich im Februar die Situation vor Ort zusammen mit Vertretern der Bürgerinitiative „Allach l(i)ebenswert“ angeschaut hat. „Die Stadt als Eigentümer und Vermieter lässt seit Jahren diese unhaltbaren Zustände zu. Obwohl auf dem Junkersgelände nahezu in wöchentlichem Turnus regelmäßige Kontrollen stattfinden, ändert sich nichts. Hierbei wurden sogar auch Bodenverunreinigungen festgestellt“, so der FDP-Stadtrat weiter. „Allerdings meint die Stadtverwaltung, da keiner konkreten Person eine konkrete Umweltstraftat zugeordnet werden kann, könne sie nichts Wirksames tun. Die Verwaltung hat nach ihren Angaben bei ihren Kontrollen spontan aufkommende illegale Nutzungen auf dem Gelände immer wieder unterbunden.“
Am 28. November 2013 habe zudem ein Verstoß gegen die Freihaltungspflicht für die Feuerwehrzufahrten stattgefunden. Das Kommunalreferat hat daraufhin mit der Kündigung des Mietvertrags gedroht. Und auch beim Besuch der FDP-Stadtratsfraktion mit der Bürgerinitiative konnten erneut derartige Verstöße festgestellt werden. „Wir fragen uns: warum greift das Kommunalreferat als Vermieter des Geländes nicht konsequent durch“, betont Mattar.
In einer Stadtratsanfrage, die er daraufhin zusammen mit seinen FDP-Kollegen Jörg Hoffmann, Gabriele Neff und Christa Stock gestellt hatte, wollte Mattar wissen, ob dem Mieter, der für die Freihaltung der Feuerwehrzufahrten verantwortlich ist, der Mietvertrag gekündigt worden ist. Und wenn nein, warum nicht? Beziehungsweise wenn ja, mit welcher Frist und warum nicht fristlos? „Der Verursacher ist Untermieter“, erklärt nun Kommunalreferent Axel Markwardt. „Der Hauptmieter wurde mündlich aufgefordert, nach nochmaligem Verstoß seinem Untermieter zu kündigen.“
Zudem wollte die FDP die Frage geklärt haben, ob der jeweilige Mieter gegenüber dem Kommunalreferat als Vermieter die Verantwortung für eine Verunreinigung des Mietobjekts inklusive des Bodens trägt – und zwar unabhängig davon, welche konkrete Person Verursacher der Verunreinigung war. Die Verantwortung liege während der Mietzeit grundsätzlich beim Mieter, betont Markwardt. „Gemäß Mietvertrag § 14 Bodenschutzmaßnahmen besteht die Möglichkeit die sofortige Behebung der Verunreinigung beziehungsweise Schadensersatz zu verlangen sowie die Kündigung des Mietverhältnisses durchzusetzen.“ Nach Angaben des Kommunalreferenten habe man die Mieter mehrfach darauf hingewiesen, „ordnungsgemäße Zustände herzustellen“. Im März dieses Jahres sei er zudem mit Fristsetzung zum 2. Mai abgemahnt worden, auch die fristlose Kündigung wurde demnach angedroht. „Inzwischen“, so Markwardt, „wurde das Mietverhältnis ordentlich zum 31. August 2014 gekündigt.“