Theresienhöhe 5: Ab Mitte März werden auf den derzeit leerstehenden Verkaufsflächen, die bis zum Herbst das Einrichtungshaus XXXLutz genutzt hatte, wieder Möbel verkauft. Und auch ein Cafe soll eröffnet werden. Diese Parts der vorübergehenden Zwischennutzung erfolgen unter der Leitung des Sicherheitsunternehmens Euroguard.
Darüber hinaus soll ein Teil der Flächen für Kunst und Kultur genutzt werden. Harald Ortner, Geschäftsführer der Hamburger Projektentwicklungsgesellschaft HBB, die die Immobilie gekauft hat, versichert, dass weitere Gespräche mit Vertretern der Verwaltungsgemeinschaften der Wohnungseigentümer und der Stadtverwaltung geführt werden sollen, um Konzepte für eine kulturelle Zwischennutzung abzustimmen.
Schwanthalerstraße 116: Wie geplant wurde das Vordergebäude abgebrochen, um einem Neubau Platz zu schaffen. Das Rückgebäude sollte – so der ursprüngliche Plan – saniert werden, ist aber ebenfalls abgerissen worden. Dadurch nun die verwaltungstechnische Misere: Einerseits ist der Eigentümer verpflichtet, erneut Wohnraum im zuvor vorhandenen Umfang zu schaffen. Andererseits ist nach dem Bebauungsplan auf dem Grundstück, auf dem das Rückgebäude stand, keine Neubebauung mehr erlaubt. „Wie dieser Zwiespalt gelöst wird, ist bislang unklar”, berichtete Gerhard Mayer (SPD), Sprecher vom „Unterausschuss Bauen Planen Wohnen” im BA 8.
Ligsalzstraße 32: Das Rückgebäude des Anwesens soll abgerissen und neu errichtet werden. „Wichtig ist für den Stadtbezirk, dass der Neubau mindestens wieder die gleiche Wohnfläche bietet, wie das bisherige Gebäude.
Westendstraße 66: Den Fußgängerweg, der von der Westendstraße hinterm Multikulturellen Jugendzentrum zur Landsberger Straße führt, bat der BA, heller zu beleuchten. Das Grundstück sei jedoch Privatbesitz der „Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung GmbH”, teilte das Baureferat mit, das somit mit den Lampen nichts zu schaffen hat. Die Bitte um effektivere Beleuchtung wurde also an die Münchner Gesellschaft weitergeleitet.
Anwohner-Parkausweis: Moniert hatte ein Bewohner der Schwanthalerhöhe, der jedoch anonym bleiben will, dass Nachbarn einen Parkausweis für Anwohner haben und nutzen, obwohl sie über einen Tiefgaragenstellplatz verfügen. Beantragen und verlängern darf einen Anwohner-Parkausweis nur, wer keine private Abstellmöglichkeit – also keinen Stellplatz und keine Garage – hat. Rein juristisch ist der Sachverhalt also bereits geklärt. In der Praxis lässt sich jedoch kaum kontrollieren, ob jemand nicht doch bereits einen PKW-Abstellplatz angemietet hat. Dem Melder steht die Möglichkeit offen, so der BA, die unberechtigte Nutzung beim Kreisverwaltungsreferat anzuzeigen. Anonymen Hinweisen wird jedoch nicht nachgegangen.