Veröffentlicht am 09.01.2014 12:36

Wenn Leitungen einfrieren...

Gefriert das Wasser in den Leitungen, vergrößert sich sein Volumen um etwa zehn Prozent. Die Wasserrohre können dem Druck oft nicht standhalten und bersten. (Foto: Paul-Georg Meister/ pixelio.de)
Gefriert das Wasser in den Leitungen, vergrößert sich sein Volumen um etwa zehn Prozent. Die Wasserrohre können dem Druck oft nicht standhalten und bersten. (Foto: Paul-Georg Meister/ pixelio.de)
Gefriert das Wasser in den Leitungen, vergrößert sich sein Volumen um etwa zehn Prozent. Die Wasserrohre können dem Druck oft nicht standhalten und bersten. (Foto: Paul-Georg Meister/ pixelio.de)
Gefriert das Wasser in den Leitungen, vergrößert sich sein Volumen um etwa zehn Prozent. Die Wasserrohre können dem Druck oft nicht standhalten und bersten. (Foto: Paul-Georg Meister/ pixelio.de)
Gefriert das Wasser in den Leitungen, vergrößert sich sein Volumen um etwa zehn Prozent. Die Wasserrohre können dem Druck oft nicht standhalten und bersten. (Foto: Paul-Georg Meister/ pixelio.de)

Wenn Leitungen eingefroren sind, muss zunächst die Wasserversorgung der betroffenen Leitung abgestellt werden. Als nächstes sollten die Bewohner den Wasserhahn öffnen und in Richtung der gefrorenen Stellen hin vorsichtig mit heißen Tüchern, Heizmatten, Föhn oder Heizlüftern auftauen. Auf keinen Fall sollten Sie mit offenem Feuer, Infrarotstrahlern oder Heißluftpistolen zu Werke gehen, denn diese können das Rohr zum Platzen bringen! Wichtig ist auch, den Haupthahn bei Wiederinbetriebnahme möglichst behutsam und langsam wieder zu öffnen.

Wer das Risiko nicht eingehen will, beim Auftauen einen Schaden anzurichten, beauftragt am besten einen fachkundigen Installateur. Und: Wurde ein Leitungswasserschaden bemerkt, sollte umgehend der Versicherer informiert werden. Bei Frostschäden am Haus leistet die Wohngebäudeversicherung, Schäden an der Einrichtung wiederum übernimmt die Hausratversicherung – vorausgesetzt der Vertrag beinhaltet jeweils Leitungswasserschäden. Generell gilt jedoch: Hausbesitzer und Mieter müssen das Risiko eines Frostschadens so gering wie möglich halten und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, damit auch der volle Versicherungsschutz besteht.

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