Bei der Bürgersprechstunde der Pasinger und Obermenzinger SPD am 23. November ging es diesmal um das Thema „Welche Rechte habe ich als Patient? - Das neue Patientenrechtegesetz“. Die wichtigsten Inhalte aus dem neuen Patientenrechtegesetz erläuterte Dr. med. Rüdiger Schaar, Facharzt für Allgemeinmedizin. Nachdem die Patientenrechte bisher auf verschiedene Gesetze verteilt waren, sind diese nun im § 630a-h des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zusammengefasst.
Der erstmals im Gesetz enthaltene Behandlungsvertrag definiert nun den Anspruch des Patienten auf eine ärztliche Behandlung nach den allgemein gültigen fachlichen Standards. „Ein Recht auf einen Behandlungs- oder Heilungserfolg lässt sich aus diesem Dienstvertrag aber nicht ableiten“, erläuterte Schaar. Als besonders wichtig stellte der Referent in diesem Zusammenhang die verbrieften Rechte auf eine Zweitmeinung und auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen heraus.
Zudem ist der Arzt laut dem neuen Patientenrecht nun dazu verpflichtet, dem Patienten eine Durchschrift der Aufklärungsunterlagen, welche vor Untersuchungen oder Eingriffen erstellt werden, anzubieten. Damit kann der Patient in Ruhe nachlesen, welches Risiko mit dem Eingriff verbunden ist und bei Zweifeln auch seine Entscheidung überdenken.
Auch wie Patienten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler vorgehen sollten, war ein Thema bei der SPD-Bürgersprechstunde. In diesem Fall sollte der behandelnde Arzt zuerst offen angesprochen werden. Weitere Maßnahmen sollten erst dann eingeleitet werden, wenn wirklich ein Schaden vorliegt und dafür ursächlich ein Behandlungsfehler sehr wahrscheinlich ist.
Des Weiteren hat das Gesetz wichtige Neuerungen bei all jenen Leistungen gebracht, die von der Krankenkasse genehmigt werden müssen. Über den Antrag für ein Hilfsmittel oder einen Zahnersatze muss der Kostenträger jetzt innerhalb von drei Wochen, bei Einholung eines Gutachtens in max. fünf Wochen entscheiden. Für zahnärztliche Gutachten beträgt die Frist sechs Wochen. Erfolgt bis zum Ablauf dieser Fristen keine Entscheidung, gilt die beantragte Leistung als genehmigt.
Die im Juli 2013 von den Bundesministerien für Justiz und Gesundheit sowie des Patientenbeauftragten der Bundesregierung herausgegebene Broschüre „Ratgeber für Patientenrechte“ kann unter www.bmj.del heruntergeladen werden.