Veröffentlicht am 26.11.2013 09:07

Lösung in Sicht

„Wir hoffen, dass alles hinhaut”: Ingeborg Staudenmeyer (li.) und Barbara Marc im Erholungsgelände Taxisgarten. (Foto: sb)
„Wir hoffen, dass alles hinhaut”: Ingeborg Staudenmeyer (li.) und Barbara Marc im Erholungsgelände Taxisgarten. (Foto: sb)
„Wir hoffen, dass alles hinhaut”: Ingeborg Staudenmeyer (li.) und Barbara Marc im Erholungsgelände Taxisgarten. (Foto: sb)
„Wir hoffen, dass alles hinhaut”: Ingeborg Staudenmeyer (li.) und Barbara Marc im Erholungsgelände Taxisgarten. (Foto: sb)
„Wir hoffen, dass alles hinhaut”: Ingeborg Staudenmeyer (li.) und Barbara Marc im Erholungsgelände Taxisgarten. (Foto: sb)

Was lange währt, wird endlich gut: Für den Taxispark scheint sich eine Lösung aufzutun, denn zwischen der Landeshauptstadt München und dem Freistaat Bayern hat es erste Gespräche über die weitere Nutzung des Geländes gegeben. Dies geht aus einer Beschlussvorlage des Sozialreferats hervor, die der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) in seiner jüngsten Sitzung einstimmig so beschlossen hat. Demnach ist der Freistaat Bayern bereits, dass Grundstück für eine Pacht von 1 Euro/qm/Jahr an die Landeshauptstadt zu verpachten.

Dem BA 9 ist es wichtig, dass auch das Sozialreferat als zuständig benannt wird, da es sich beim ehemaligen Erholungsgelände Taxispark um eine soziale Einrichtung, nämlich einer Eigeninitiative von Kriegsversehrten, gehandelt habe. Auch die künftige Nutzung sollte sich aus Sicht des BA 9 dieser sozialen Tradition verpflichtet fühlen. „Das sollte schon zum Tragen kommen“, betont Barbara Marc, die Vorsitzende des Unterausschusses Schule, Integration und Soziales. „Der Taxispark soll ein Bürgerpark für alle Generationen werden.“ Und Ingeborg Staudenmeyer, die Vorsitzende des BA 9, ergänzt: „Wir wünschen uns hier zudem Arbeitsmöglichkeiten für Behinderte.“

Neben zahlreichen Stadtratsanträgen hatte es bereits im Januar dieses Jahres einen Gemeinschaftsantrag des BA 9 gegeben, in dem die Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen aufgefordert wurde, den Erholungspark umgehend der Bevölkerung des Stadtviertels öffentlich zugänglich zu machen und sicher zu stellen, dass dieses Areal dem Viertel als ruhiger und allgemein zugänglicher Grünbereich erhalten bleibt. Zudem forderte der BA 9, dass die Finanzierung und das Betreiberkonzept so gestaltet werden, dass – unter Wahrung des Parkcharakters – eine kostenlose Nutzung für möglichst viele Menschen, ob jung, alt, mit oder ohne Behinderung ermöglicht wird. Die Gestaltung solle jedoch weder eine extensive kommerzielle Nutzung des Areals, noch großen baulichen Aufwand erfordern oder zusätzliches Verkehrs- und Parkaufkommen erzeugen. Außerdem müssen im Rahmen der Neugestaltung des Areals sowohl die ansässige Bevölkerung als auch der BA 9 inhaltlich beteiligt werden. Zudem hatte der BA 9 die Landeshauptstadt München aufgefordert, die Zuständigkeit für den Taxispark zu übernehmen. Ziel müsse es sein, durch Erwerb oder einen langfristigen Pachtvertrag sicher zu stellen, dass die Erholungsfläche nach jahrelangem Brachliegen endlich den Bürgern zur Verfügung gestellt werde.

Workshop zur Gestaltung des Taxisparks

Und genau das scheint jetzt möglich zu sein: Die Grünanlage soll so gestaltet werden, dass sie von der Bevölkerung uneingeschränkt genutzt werden kann, erklärt das Sozialreferat in seiner Beschlussvorlage. Dies gilt auch für die angedachten Spieleinrichtungen. Vorschläge und Gestaltungsziele sollen in einem Workshop unter der Leitung des Baureferats mit Anliegern, dem BA 9 und der Bürgerinitiative „Taxispark – grünes Gern für alle“ erörtert und erarbeitet werden. „Wir gehen davon aus, dass der Workshop vielleicht im Frühjahr stattfindet“, sagt Ingeborg Staudenmeyer. „Das ist endlich ein Projekt, bei dem die Bürger mitreden dürfen“, freut sich auch Barbara Marc.

Mehrjähriger Rechtsstreit

Zum Hintergrund: Der Taxisgarten war vom Freistaat Bayern seit dessen Eröffnung im Jahr 1921 an den Verein „Erholungspark für Kriegs- und Körpergeschädigte e.V.“ verpachtet worden. Bestandteil des Pachtvertrages zwischen dem Verein und dem Freistaat war, dass der Verein den Unterhalt des Parks durch die Einnahmen des Taxisbiergartens finanzieren konnte. Nachdem sich der Verein jahrelang geweigert habe, auch Kinder und Jugendliche auf das 13.000 Quadratmeter große Gelände zu lassen, kündigte der Freistaat Bayern 2007 den Pachtvertrag, heißt es in der Beschlussvorlage weiter. Daraufhin folgte ein mehrjähriger Rechtsstreit, der 2009 mit einem Vergleich endete. Nach Inkrafttreten des Vergleichs wurde das Gelände 2010 vom Freistaat Bayern für eine inklusive Nutzung ausgeschrieben. Ergebnis dieser Ausschreibung war, dass die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen mit dem Bewerber „Ans Werk“, ein federführender Verband eines Zusammenschlusses mehrerer Verbände von Menschen mit Behinderungen, Verhandlungen über einen Pachtvertrag führte (der Werbe-Spiegel berichtete).

Bereits vor dieser Ausschreibung wurden die Pachteinnahmen des Taxisbiergartens von der Nutzung der Fläche des Taxisparks abgekoppelt. Um das soziale Projekt der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung finanzieren zu können, sah die Konzeption des Integrationsvereins „Ans Werk“ im Sommer eine Kletteranlage, die an den Deutschen Alpenverein weiter verpachtet werden sollte, einen Kiosk, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und im Winter einen Schlittschuhparcours vor. Zu diesem Vorhaben hatten jedoch sowohl die Anwohner als auch der BA 9 erhebliche Einwände. Sie argumentierten, dass der Taxisgarten vor allem der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden solle und befürchteten, dass durch die Planungen von „Ans Werk“ der Taxisgarten zu einer Art „Vergnügungspark“ werde und somit zu viel Verkehr angezogen wird.

Der Freistaat Bayern hat nach Angaben des Sozialreferats daraufhin sein Interesse an Verhandlungen über einen langfristigen Pachtvertrag mit der Landeshauptstadt München bekundet und will der Stadt das Erholungsgelände Taxisgarten als Parkfläche überlassen.

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