Was sich schon angedeutet hatte, ist nun beschlossene Sache: Das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung der Kompostieranlage in der Goteboldstraße 100 um eine Biogasanlage ist nach Angaben der Landeshauptstadt München abgeschlossen. Der Schernthaner GmbH als Betreiberin der Anlage wurde vor kurzem der Genehmigungsbescheid zugestellt.
Die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks Allach-Untermenzing hatten im Vorfeld die Befürchtung, dass die Erweiterung der Anlage zu einer steigenden Verkehrsbelastung und zu einer vermehrten Geruchsbelastung führen könnte (der Werbe-Spiegel berichtete). Das im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in Auftrag gegebene TÜV-Gutachten widerlege diese Befürchtungen. Demnach sei nicht mit einem Anstieg des Lkw-Verkehrs zu rechnen. Bei den Gerüchen sei sogar von einer deutlich geringeren Belastung auszugehen, als Folge der künftigen teilweisen Vergärung von Kompost in der Biogasanlage anstatt der bisher praktizierten ausschließlichen Kompostierung. Zudem wurde Schernthaner von der Landeshauptstadt zum Einbau einer Abluftreinigungsanlage verpflichtet, um den bestmöglichen Schutz der betroffener Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten.
Bereits im November 2009 hatte das Unternehmen die Optimierung beziehungsweise die Änderung des Betriebes der bestehenden Kompostieranlage in der Goteboldstraße 100 beantragt. Geplant sind die Errichtung und der Betrieb einer Biogasanlage mit Trockenfermentation sowie einer Anlage zur Konfektionierung von Kompost. Der BA 23 hatte dem Ganzen unter den Maßgaben zugestimmt, dass sich die Geruchsbelästigung sowie der Schwerlastverkehr keinesfalls erhöhen dürfen. Diese Befürchtungen hatte das RGU im Februar dieses Jahres ausgeräumt und schon damals betont, dass erhebliche Belästigungen durch Geruchsimmissionen durch den geänderten Anlagenbetrieb nicht zu erwarten seien.
Von Seiten des TÜV werde im Übrigen laut RGU eine sogenannte stationäre Gaswertungseinrichtung gefordert, um ein Austreten von Biogas zuverlässig zu verhindern. Das RGU hat nach eigenen Angaben eine entsprechende Auflage in den Genehmigungsbescheid mit aufgenommen. Auch bestehe keine Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch Keimemissionen, zumindest nicht im „bestimmungsgemäßen Betrieb der Biogasanlage“. Zudem weise man daraufhin, dass in der Biogasanlage keine Einsatzstoffe tierischen Ursprungs verwendet werden, „dies war jedoch in den Einwendungen der Bürger angenommen worden.“
Das RGU ist zudem im Februar schon davon ausgegangen, dass auch die Lärmrichtwerte eingehalten werden. „Beim Fahrverkehr wurde bei der Berechnung der Beurteilungspegel ein äußerst konservativer Ansatz (100 LKW-Fahrten, 50 PKW-Fahrten) gewählt“, hieß es von Seiten des RGU. Im Gutachten sei zudem nochmals angemerkt worden, „dass im Zusammenhang mit der geplanten Änderung keine Erhöhung des anlagenbezogenen Fahrverkehrs erfolgt.“ Das RGU werde dies nach eigenen Angaben in der Genehmigung durch die erstmalige Festsetzung der LKW-Fahrbewegungen – durchschnittlich 90 pro Tag – sicherstellen.
In der Biogasanlage werden laut RGU „ausschließlich die biologisch abbaubaren Stoffe Landschaftspflegegut und Grünschnitt eingesetzt“. Weitere Abfälle, wie zum Beispiel Bioabfall oder Holz, seien nur für den Einsatz in der Kompostieranlage zugelassen.