Veröffentlicht am 18.06.2012 13:53

Kinderbetreuung im Schlecker-Markt

Die in Kürze frei werdenden Ladenlokale der Schlecker-Märkte auf der Schwanthalerhöhe sollen nach Willen des BA in Zukunft Kinderkrippen oder Horten beheimaten. Das Gremium forderte die Stadt auf, diese Möglichkeit zu prüfen. (Foto: SE)
Die in Kürze frei werdenden Ladenlokale der Schlecker-Märkte auf der Schwanthalerhöhe sollen nach Willen des BA in Zukunft Kinderkrippen oder Horten beheimaten. Das Gremium forderte die Stadt auf, diese Möglichkeit zu prüfen. (Foto: SE)
Die in Kürze frei werdenden Ladenlokale der Schlecker-Märkte auf der Schwanthalerhöhe sollen nach Willen des BA in Zukunft Kinderkrippen oder Horten beheimaten. Das Gremium forderte die Stadt auf, diese Möglichkeit zu prüfen. (Foto: SE)
Die in Kürze frei werdenden Ladenlokale der Schlecker-Märkte auf der Schwanthalerhöhe sollen nach Willen des BA in Zukunft Kinderkrippen oder Horten beheimaten. Das Gremium forderte die Stadt auf, diese Möglichkeit zu prüfen. (Foto: SE)
Die in Kürze frei werdenden Ladenlokale der Schlecker-Märkte auf der Schwanthalerhöhe sollen nach Willen des BA in Zukunft Kinderkrippen oder Horten beheimaten. Das Gremium forderte die Stadt auf, diese Möglichkeit zu prüfen. (Foto: SE)

Einen erneuten Vorstoß in Sachen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen unternimmt der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8): Da kürzlich bekannt wurde, dass auch die Schlecker-Märkte in München schließen müssten, würden auf der Schwanthalerhöhe vier Gewerbeeinheiten frei, die sich gegebenenfalls für die Einrichtung von Kinderbetreuungsplätzen eignen würden, erklärte Thomas Hofstätter (CSU), Vorsitzender des Unterausschuss für Soziales, Jugend und Senioren im BA, auf der jüngsten Sitzung des Gremiums. „Dabei habe ich besonders den Schlecker-Markt an der Ecke Ganghofer- und Tulbeckstraße und in der Kazmairstraße im Auge“, so Hofstätter. „Beide Standorte sind nur wenige hundert Meter von den nächsten Parkanlagen entfernt.“ Einstimmig beschloss der BA daraufhin, die Stadt aufzufordern, zu prüfen, inwiefern die Einrichtung von Kinderkrippen oder Hortplätzen an diesen Standorten umsetzbar wäre.

Mangelware Hortplatz

Dabei solle die Stadt aber zugleich auch ihre Richtlinien für die Errichtung von Kindertagesstätten überdenken: „Nach Landesgesetz muss nämlich nicht zwingend ein Grünflächenanteil vorhanden sein“, so Hofstätter. Gemäß dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) des Bundes soll es bis zum Jahr 2013 bundesweit im Durchschnitt für jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. „Da die Stadt daher bis zum nächsten Jahr noch jede Menge Plätze schaffen muss, sollte ernsthaft unser Vorschlag geprüft werden“, so Hofstätter. BA-Mitglied Anja Kaiser (Grüne/RL) betonte, dass im achten Stadtbezirk insbesondere aber auch Hortplätze Mangelware wären. „Zudem hat sich die Bezuschussung von Horten geändert, so dass ihre Gründung für viele Elterninitiativen auch nicht mehr finanzierbar ist“, so Kaiser. Sie schlug dementsprechend vor, die in Kürze frei werdenden Läden wenn möglich für die Gründung von Horten zu verwenden.

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