In der Zwiedineckstraße (Ostseite) wurde zwischen der August-Horch- und der Von-Kahr-Straße ein absolutes Haltverbot eingerichtet. „Die Zufahrt für Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Grundschule an der Pfarrer-Grimm-Straße, zum Louise-Schroeder-Gymnasium oder zur Carl-Spitzweg-Realschule bringen, erfolgt hauptsächlich über die Zwiedineckstraße“, heißt es in der Begründung des Kreisverwaltungsreferates (KVR).
Im Einmündungsbereich Von-Kahr- / Zwiedineckstraße werde die Zwiedineckstraße durch am östlichen Straßenrand parkende Fahrzeuge stark verengt. Ausweichmöglichkeiten für entgegenkommende Fahrzeuge Richtung Von-Kahr-Straße seien nicht vorhanden. Es komme zudem regelmäßig zu Rückstaus, „die zum einen die Ein- und Ausfahrt aus der August-Horch-Straße erschweren und des Weiteren bis zum Kreuzungsbereich Von-Kahr-Straße / Zwiedineckstraße reichen und damit den Fußgänger- und Radverkehr im Kreuzungsbereich massiv behindern“, heißt es von Seiten des KVR weiter. Durch die Maßnahme werde die Übersichtlichkeit und der Verkehrsfluss verbessert, „Rückstaus und dadurch entstehende Behinderungen für Fußgänger und Radfahrer vermieden und die Schulwegsicherheit optimiert“.