Rauchen verboten! Das gilt Bayernweit seit dem 1. August 2010 für Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie für öffentliche Gebäude. Mit einem Volksentscheid wurde das Gesetz zum Nichtraucherschutz in Bayern beschlossen und gilt im Vergleich zu anderen Bundesländern als besonders strikt. Dass aber das Rauchen auch auf Bayerischen Spielplätzen untersagt ist, scheint noch nicht ins öffentliche Bewusstsein gedrungen zu sein. Um das bestehende Rauchverbot auf allen Spielplätzen im Laimer Stadtteil klar zu stellen, beantragte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen in der jüngsten Sitzung des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirks (BA 25) die Aufstellung entsprechender Hinweisschilder. Die Schilder sollen auf Artikel 2 Nummer 2 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) hinweisen, wo es heißt: „Auf Spielplätzen gilt das Rauchverbot unabhängig davon, ob der Spielplatz räumlich und organisatorisch zu einer Einrichtung gehört.“
Neben dem Hinweis auf die Gesetzesgrundlage solle das Schild nach Ansicht der Grünen-Fraktion auch die Gefährdung der Kinder vor Augen halten. Im Antrag der Grünen-Fraktion heißt es dazu: „Hierbei sollte neben der gesetzlichen Grundlage auch auf die durch „Zigarettenkippen“ ausgehende Gesundheitsgefahr insbesondere für Kleinkinder hingewiesen werden.“ Zur Begründung der Forderung erklärt die Grünen-Fraktion: „Neben der Vorbildfunktion, die Erwachsene oder ältere Jugendliche gegenüber Kindern haben und damit durch Rauchen ein negatives Vorbild abgeben, entsteht durch unachtsam hinterlassene „Zigarettenkippen“ eine hohe Gesundheitsgefahr für Kleinkinder.“ Kleine Kinder würden die weggeworfenen Zigarettenkippen auflesen und in den Mund stecken. Das Hinweisschild könne aber auch eine gute Argumentationshilfe sein, wenn Eltern andere rauchende Eltern am Spielplatz auf das Rauchverbot aufmerksam machen, erklärte Grünen-Mitglied Jutta Hofbauer.
Ob jedoch ein Hinweisschild, das viel Text enthält, tauglich und zielführend ist, bezweifelte SPD-Fraktionsvorsitzende Martha Mertens. „Das Anliegen ist ehrenwert und sinnvoll. Die Frage ist nur, ob ein Hinweisschild von den Personen tatsächlich gelesen und beachtet wird“, gab Mertens zu bedenken. Eine Alternative zum geforderten Hinweisschild sieht Mertens in der Aufstellung allgemeiner Rauchverbotsschilder, die durch das Symbol der durchgestrichenen Zigarette auf das Nichtraucherschutzgesetz hinweisen. Daniela Di Benedetto (SPD) argumentierte des Weiteren, dass eine Beschilderung alleine nicht ausreiche, wenn die Kontrolle ausbliebe. Dass die Beachtung des GSG in den Aufgabenbereich der Polizei übernommen wird und das Rauchverbot von Polizisten kontrolliert und überwacht wird, scheint aber nicht wahrscheinlich. Viel wichtiger sei es, das Rauchverbot ins Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu rufen, meint BA-Vorsitzender Josef Mögele (SPD). Daher solle seiner Ansicht nach das Rauchverbot zunächst „offensiver in der Öffentlichkeit verbreitet werden“, bevor ein Antrag die Landeshauptstadt München dazu auffordert, Hinweisschilder zu produzieren.
Auf breite Zustimmung bei den BA-Mitglieder traf letztendlich das Hauptanliegen der Grünen-Fraktion, nämlich auf das Rauchverbot auf Spielplätzen aufmerksam zu machen. Daher beschloss das Gremium einstimmig, die Stadt München dazu aufzufordern, das Rauchverbot auf Spielplätzen besser durchzusetzen.