Veröffentlicht am 07.11.2011 15:47

Bürgerwünsche nicht berücksichtigt

BA-Mitglied Georg Fichtner setzt sich für eine Liegewiese im Nymphenburger Schlosspark ein. (Foto: pi)
BA-Mitglied Georg Fichtner setzt sich für eine Liegewiese im Nymphenburger Schlosspark ein. (Foto: pi)
BA-Mitglied Georg Fichtner setzt sich für eine Liegewiese im Nymphenburger Schlosspark ein. (Foto: pi)
BA-Mitglied Georg Fichtner setzt sich für eine Liegewiese im Nymphenburger Schlosspark ein. (Foto: pi)
BA-Mitglied Georg Fichtner setzt sich für eine Liegewiese im Nymphenburger Schlosspark ein. (Foto: pi)

Die Schlösser- und Seenverwaltung hat dem Vorschlag von Georg Fichtner (FDP) nach einer Liegewiese im Nymphenburger Schlosspark eine Absage erteilt. In einer Anfrage, die der BA 9 vor kurzem einstimmig beschlossen hatte, bat Fichtner um einen Bericht, ob es möglich wäre, im umzäunten Garten des ‚Hexenhäuschens‘ „das Liegen auf dem Rasen dauerhaft zu gestatten. Sollte dies nicht möglich sein, wird angefragt, ob es möglich ist, einen anderen Bereich als Liegewiese auszuweisen.“ Zum Beispiel würde sich die Fläche links vom „Löwental“ eignen, die bereits als Liegewiese benutzt werde, schlug Fichtner vor. „Bereits jetzt liegen im Schlosspark immer wieder Besucher auf den Wiesen“, begründet das BA-Mitglied seine Anfrage. „Um eine zeitgemäße Nutzung des Parks sicherzustellen und den Wünschen vieler Besucher zu entsprechen, wäre es interessant, zu wissen, ob eine Liegewiese ausgewiesen werden kann.“ Nach Fichtners Angaben gab es sehr viele Bürgeranfragen an den BA 9, die sich für Liegewiesen im Schlosspark ausgesprochen hätten.

Da der Schlosspark nicht nur Landschaftsschutzgebiet, sondern auch als FFH-Fläche nach der Natura-2000-Richtlinie der EU ausgewiesen sei, könne die Ausweisung einer Liegewiese nicht gestattet werden, erklärt Josef Schwab von der Schlösser- und Seenverwaltung. „Dabei haben unter anderem die Magerwiesenstandorte eine wichtige Bedeutung für Flora und Fauna im Park. Eine Nutzung als Liegeflächen würde dem Schutzzweck zuwiderlaufen“, so Schwab weiter. Eine entsprechende Nutzung der Zierrasenflächen im Innen- beziehungsweise Außenparterre des Schlosses Nymphenburg komme aus gartendenkmalpflegerischen Gründen ebenfalls nicht in Frage. Im so genannten „Prinzengarten“, beim südlichen Parkzugang am Marstall, werde die Nutzung der dortigen, eingezäunten Wiesenfläche aber seit geraumer Zeit geduldet.

Fichtner zeigt es von der Entscheidung der Schlösser- und Seenverwaltung enttäuscht: Es sei sehr schade, hier nicht auf die Wünsche viele Besucher eingegangen werde.

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